Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024

- die vertraulichen Vorlage in der thematisiert wird, "dass die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten würden"

Quelle: https://www.pfalz-express.de/von-der-leyen-verschiebt-entscheidung-zur-personalaufstockung/

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2018
  • Frist
    1. September 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die vertraulic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
31. Juli 2018 13:30
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die vertraulichen Vorlage in der thematisiert wird, "dass die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten würden" Quelle: https://www.pfalz-express.de/von-der-leyen-verschiebt-entscheidung-zur-personalaufstockung/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.07.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
1. August 2018 09:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.07.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Wolf, ich bestätigen den Eingang Ihres Antrags vom 31. Juli 2018 (Bezug). Dieser wird unter dem o.g. Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.07.2018…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
*Vertraulich: Antwort: Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
31. August 2018 15:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 31.07.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Wolf, mit Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 31. Juli 2018 baten Sie um Übersendung folgender Unterlagen: - die vertrauliche Vorlage in der thematisiert wird, "dass die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten würden". Hierzu teile ich Ihnen nach entsprechender Abfrage im Hause mit: Eine antragsgegenständliche Vorlage, die die von Ihnen zitierte Aussage enthält, "dass die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten würden",liegt hier nicht vor. Folglich sind die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht vorhanden. Ungeachtet dessen kann ich Ihnen darüber hinaus jedoch Folgendes mitteilen: Mit dem Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr hat die Bundesregierung Ausgangspunkte und Vorgaben für die Zukunft der Bundeswehr gesetzt. Die im Jahr 2016 eingeleitete Trendwende Personal schafft die hierfür erforderlichen Voraussetzungen, um über den personellen Aufwuchs die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr auch künftig zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Der Personalaufwuchs hat zwangsläufig die Steigerung der Personalausgaben zur Folge, die in der langfristigen Finanzplanung der Bundeswehr berücksichtigt ist. Eine Einschränkung der Rüstungsinvestitionen ist damit nicht automatisch verbunden - insbesondere vor dem Hintergrund der beabsichtigten Erhöhung der Verteidigungsausgaben bis zum Jahr 2024 auf 1,5% des Bruttoinlandsprodukts. Mit freundlichen Grüßen
Leonard Wolf
Leonard Wolf
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Sehr geehrt<< Anrede >> ich vermute, dass hier ein Missverständnis vorl…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: *Vertraulich: Antwort: Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
24. September 2018 16:33
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Sehr geehrt<< Anrede >> ich vermute, dass hier ein Missverständnis vorliegt. Ich bitte nicht um die Zusendung einer Vorlage in der die von mir zitierte Aussage enthalten ist. Diese gibt es augenscheinlich nicht, da es sich bei der Passage um einen Auszug aus dem von mit verlinkten Artikel stammt. Viel mehr geht es mir um die Vorlage, die in dem zitierten Ausschnitt angesprochen wird. Weshalb ich meine Anfrage noch einmal deutlicher formuliere: Bitte senden Sie mir eine vertrauliche Vorlage des Ministeriums zu, in der es u.a. um die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 geht und in der unter anderem darauf hingewiesen wird, dass angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats dies Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten könnte. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 32511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Leonard Wolf
Leonard Wolf
Sehr geehrt<< Anrede >> ich würde darum bitte, dass Sie mich über den Stand meiner Anfrage „Vertraulic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
AW: *Vertraulich: Antwort: Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
11. Oktober 2018 11:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich würde darum bitte, dass Sie mich über den Stand meiner Anfrage „Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024“ vom 31.07.2018 (#32511) informieren. Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf Anfragenr: 32511 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 31.07.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG: Vertrauliche Vorlage - Personalkosten ab 2024 [#32511]
Datum
8. November 2018 17:16
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-847 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 31.07.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-847 vom 31.08.2018 3. Ihre Nachfrage vom 24.9.2018 4. Ihre Nachfrage vom 11.10.2018 Sehr geehrter Herr Wolf, Ihre auf das IFG gestützte Anfrage vom 31. Juli 2018 wurde diesseits mit o.a. Bezug 2. abschließend beantwortet. Im Nachgang dazu haben Sie mit Ihrer E-Mail vom 24. September 2018 eine Konkretisierung Ihrer Fragestellung vorgenommen und Ihr Auskunftsersuchen nunmehr wie folgt formuliert: "Bitte senden Sie mir eine vertrauliche Vorlage des Ministeriums zu, in der es u.a. um die zusätzlichen Personalkosten von knapp einer Milliarde Euro ab 2024 geht und in der unter anderem darauf hingewiesen wird, dass angesichts der unklaren Entwicklung des Wehretats dies Spielraum für Rüstungsbeschaffungen kosten könnte." Hierzu teile ich Ihnen mit, dass hier keine Unterlage existiert, welche die Steigerung der Personalkosten in Bezug zu "Rüstungsbeschaffungen" setzt. Im Ergebnis ist, wie mit Bezug 2. bereits dargelegt, festzustellen, dass keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen