vertraulicher Lagebericht "Innere Sicherheit" von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich

den vertraulichen Lagebericht "Innere Sicherheit" von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich mit dem "Drogenfund bei Privaten-Vize Barenhoff". (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/drogenfund-bei-piraten-vize-barenhoff-a-862264.html )

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Dezember 2012
  • Frist
    4. Januar 2013
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
I. Entscheidung Ihr Antrag wird abgelehnt
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
vertraulicher Lagebericht "Innere Sicherheit" von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
Datum
3. Dezember 2012
Status
Anfrage abgelehnt
97,0 KB
I. Entscheidung Ihr Antrag wird abgelehnt

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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den vertrauliche…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
vertraulicher Lagebericht "Innere Sicherheit" von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich
Datum
3. Dezember 2012 16:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den vertraulichen Lagebericht "Innere Sicherheit" von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich mit dem "Drogenfund bei Privaten-Vize Barenhoff". (siehe http://www.spiegel.de/politik/deutschland/drogenfund-bei-piraten-vize-barenhoff-a-862264.html )
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
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