Vertretung Deutschlands in den Acta-Verhandlungen

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Aus folgender Pressemitteilung ( http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/12/99 ) geht hervor, dass Deutschland ab der 2. Verhandlungsrunde an jeder Verhandlungsrunde der ACTA-Verhandlungen teilgenommen hat.
Ich bitte um Auskunft über die Person, die Deutschland bei diesen Verhandlungen vertrat.
Im Speziellen sind das folgende Daten:
- Name
- Titel & akademischer Grad
- Berufs- und Funktionsbezeichnung
- Büroanschrift und -telekommunikationsnummer

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. Februar 2012
  • Frist
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertretung Deutschlands in den Acta-Verhandlungen
Datum
13. Februar 2012 21:44
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Aus folgender Pressemitteilung ( http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/12/99 ) geht hervor, dass Deutschland ab der 2. Verhandlungsrunde an jeder Verhandlungsrunde der ACTA-Verhandlungen teilgenommen hat. Ich bitte um Auskunft über die Person, die Deutschland bei diesen Verhandlungen vertrat. Im Speziellen sind das folgende Daten: - Name - Titel & akademischer Grad - Berufs- und Funktionsbezeichnung - Büroanschrift und -telekommunikationsnummer
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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