Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Mitteilung, wie die diplomatische Vertretung (Repräsentant) geregelt ist für die nachfolgenden Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört:
Addis Abeba - (Wirtschaftskommission für Afrika - UNECA)
Bangkok - (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik - UNESCAP)
Den Haag - (Internationaler Strafgerichtshof - ICC, Internationaler Gerichtshof - ICJ, Organisation für das Verbot chemischer Waffen - OPCW)
London - (Internationale Seeschifffahrts-Organisation - IMO)
Montréal - (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation - ICAO)
Tokio - (Universität der Vereinten Nationen - UNU)
Washington D.C. - (Internationaler Währungsfonds - IWF, Weltbank)

Bonn - siehe: UN-Einrichtungen in Bonn (Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen - UNV, Klimarahmenkonvention - UNFCCC, Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung)
Hamburg - (Internationaler Seegerichtshof - ITLOS)

Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juli 2015
  • Frist
    14. August 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Mit…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen [#10560]
Datum
12. Juli 2015 14:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, wie die diplomatische Vertretung (Repräsentant) geregelt ist für die nachfolgenden Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört: Addis Abeba - (Wirtschaftskommission für Afrika - UNECA) Bangkok - (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik - UNESCAP) Den Haag - (Internationaler Strafgerichtshof - ICC, Internationaler Gerichtshof - ICJ, Organisation für das Verbot chemischer Waffen - OPCW) London - (Internationale Seeschifffahrts-Organisation - IMO) Montréal - (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation - ICAO) Tokio - (Universität der Vereinten Nationen - UNU) Washington D.C. - (Internationaler Währungsfonds - IWF, Weltbank) Bonn - siehe: UN-Einrichtungen in Bonn (Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen - UNV, Klimarahmenkonvention - UNFCCC, Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung) Hamburg - (Internationaler Seegerichtshof - ITLOS) Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung. Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertretung gegenüber UN Sonderorganisatio…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen [#10560]
Datum
14. August 2015 07:56
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen" vom 12.07.2015 (#10560) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen" [#10560]
Datum
14. September 2015 08:06
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10560 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil das Amt bislang nicht reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10560…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen" [#10560]
Datum
22. November 2015 09:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens https://fragdenstaat.de/a/10560 und um Zusendung der Stellungnahme des AA. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10560 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>