Vertretung gegenüber UN Sonderorganisationen
Ich bitte um Mitteilung, wie die diplomatische Vertretung (Repräsentant) geregelt ist für die nachfolgenden Organisationen, denen die Bundesrepublik Deutschland angehört:
Addis Abeba - (Wirtschaftskommission für Afrika - UNECA)
Bangkok - (Wirtschafts- und Sozialkommission für Asien und den Pazifik - UNESCAP)
Den Haag - (Internationaler Strafgerichtshof - ICC, Internationaler Gerichtshof - ICJ, Organisation für das Verbot chemischer Waffen - OPCW)
London - (Internationale Seeschifffahrts-Organisation - IMO)
Montréal - (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation - ICAO)
Tokio - (Universität der Vereinten Nationen - UNU)
Washington D.C. - (Internationaler Währungsfonds - IWF, Weltbank)
Bonn - siehe: UN-Einrichtungen in Bonn (Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen - UNV, Klimarahmenkonvention - UNFCCC, Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung)
Hamburg - (Internationaler Seegerichtshof - ITLOS)
Ich bitte, die Anfrage elektronisch zu beantworten und mache hiermit von meinem Wahlrecht gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG gebraucht. Die Adresse wird daher nur vorsorglich mitgeteilt, da aus statistischen Gründen verlangt wird. Sollte von meiner Wahl abgewichen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Begründung.
Ich bitte, den Eingang meiner Anfrage zu bestätigen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. Juli 2015
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14. August 2015
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