Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters

Anfrage an: Stadt Jena

Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Stadtrat Jena wurde in der Sitzung am 13. Juni 2018 über die zukünftige Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters informiert. Demnach ist zunächst der Dezernent für Finanzen der Stellvertreter des Oberbürgermeisters und mit dem Ausscheiden des aktuellen Dezernenten für Stadtentwicklung wird der neue Dezernent für Stadtentwicklung dann Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

1. Welche Sachgründe sind für diese ungewöhnliche Vertretungsregelung maßgebend?

2. Nach den Worten des amtierenden Oberbürgermeisters wäre diese Regelung so mit seinem Nachfolger besprochen und rechtlich abgesichert. Welche Stellungnahme hat der Fachbereich Recht hierzu abgegeben?

3. Wie schließt die Stadt Jena in diesem Fall aus, dass es sich hier allein um persönliche Fehden zwischen Personen an der Spitze der Stadtverwaltung handelt, welche so ausgelebt potentielle negative Folgen für das überregionale Image der Stadt, die Verwaltungsarbeit in den nächsten Monaten und die Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten in ganz Thüringen und Deutschland haben wird?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Juni 2018
  • Frist
    20. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat Jena wurde in der Sitzung am 13…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters [#30865]
Datum
17. Juni 2018 07:29
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, der Stadtrat Jena wurde in der Sitzung am 13. Juni 2018 über die zukünftige Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters informiert. Demnach ist zunächst der Dezernent für Finanzen der Stellvertreter des Oberbürgermeisters und mit dem Ausscheiden des aktuellen Dezernenten für Stadtentwicklung wird der neue Dezernent für Stadtentwicklung dann Stellvertreter des Oberbürgermeisters. 1. Welche Sachgründe sind für diese ungewöhnliche Vertretungsregelung maßgebend? 2. Nach den Worten des amtierenden Oberbürgermeisters wäre diese Regelung so mit seinem Nachfolger besprochen und rechtlich abgesichert. Welche Stellungnahme hat der Fachbereich Recht hierzu abgegeben? 3. Wie schließt die Stadt Jena in diesem Fall aus, dass es sich hier allein um persönliche Fehden zwischen Personen an der Spitze der Stadtverwaltung handelt, welche so ausgelebt potentielle negative Folgen für das überregionale Image der Stadt, die Verwaltungsarbeit in den nächsten Monaten und die Arbeit der Antidiskriminierungsbeauftragten in ganz Thüringen und Deutschland haben wird? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die fachlich zuständige Stelle der Verwaltung, <<E-Mail-…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Fwd: Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters [#30865]
Datum
18. Juni 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
olaf_schroth.vcf
145 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an die fachlich zuständige Stelle der Verwaltung, <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Anfragen an den Oberbürgermeister richten sie an dessen Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>> Bitte sehen Sie zukünftig davon ab, die Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> als Verteileradresse zu benutzen. Diese ist für die Belange der Fachaufgaben des Fachdienstes Bürger- und Familienservice zu nutzen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Jena
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit Herrn Dr. Nitzsche beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Die Am…
Von
Stadt Jena
Betreff
Vertretungsregelung des Oberbürgermeisters
Datum
31. Juli 2018 14:18
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit Herrn Dr. Nitzsche beantworte ich Ihre Fragen wie folgt: Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters und des derzeitigen Dezernenten für Finanzen, Sicherheit & Bürgerservice endet jeweils am 31.08.2018, die des derzeitigen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt erst am 31.01.2019. Die etwas komplizierte Vertretungsregelung ist maßgeblich diesen unterschiedlichen Amtszeiten geschuldet. § 32 Abs. 1 Satz 5 ThürKO legt fest, dass der Oberbürgermeister die Reihenfolge der Stellvertretung durch die weiteren Beigeordneten vor deren Wahl bestimmt. Diese weitere Reihenfolge der Stellvertretung kraft Vollmacht ist - aus den oben genannten Gründen - zunächst für den Zeitraum vom 01.09.2018 bis zum 31.01.2019 und dann für den Zeitraum ab dem 01.02.2019 festzulegen. Diese Festlegung erfolgte in der öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 13.06.2018 durch den Oberbürgermeister, Herrn Dr. Schröter, vor der Wahl der Beigeordneten. Da zum 01.07.2018 Herr Dr. Nitzsche sein Amt angetreten hat, die noch von seinem Vorgänger festzulegende Vertretungsreihenfolge also maßgebliche Auswirkungen auf seine Amtszeit hat, erfolgte diese Festlegung nach Abstimmung zwischen Herrn Dr. Schröter und Herrn Dr. Nitzsche.