Verursachte Verwaltungskosten ihrer Behörde

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte erteilen Sie mir folgende
Auskunft: Welche Gesamtverwaltungskosten sind durch ihre Organisation im Jahre 2018 entstanden und wie viele "Kunden" ihrer Organisation
haben im Jahr 2018 Arbeitslosengeld erhalten? Wie hoch waren somit die Verwaltungskosten ihrer Organisation durchschnittlich je Arbeitslosengeldempfänger im Jahre 2018?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2019
  • Frist
    5. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: Welche Gesamt…
An Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verursachte Verwaltungskosten ihrer Behörde [#136110]
Datum
3. Mai 2019 09:26
An
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erteilen Sie mir folgende Auskunft: Welche Gesamtverwaltungskosten sind durch ihre Organisation im Jahre 2018 entstanden und wie viele "Kunden" ihrer Organisation haben im Jahr 2018 Arbeitslosengeld erhalten? Wie hoch waren somit die Verwaltungskosten ihrer Organisation durchschnittlich je Arbeitslosengeldempfänger im Jahre 2018? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Mai 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#136110] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Undelivered Mail Returned to Sender [#136110]
Datum
16. Juni 2019 00:22
An
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verursachte Verwaltungskosten ihrer Behörde“ vom 03.05.2019 (#136110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Verzug der Beantwortung von IFG-Anfrage [#136110] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage…
An Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verzug der Beantwortung von IFG-Anfrage [#136110]
Datum
21. Juli 2019 04:40
An
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verursachte Verwaltungskosten ihrer Behörde“ vom 03.05.2019 (#136110) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 136110 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
WG: Verzug der Beantwortung von IFG-Anfrage [#136110] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere sehr, dass Sie au…
Von
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Betreff
WG: Verzug der Beantwortung von IFG-Anfrage [#136110]
Datum
23. Juli 2019 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedauere sehr, dass Sie aufgrund Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFB) vom 03.05.2019 bisher keine Antwort bzw. Zwischennachricht zum Sachstand erhalten haben. Ihre Mail habe ich den Ansprechpartnern nach IFB sowie dem zuständigen Fachbereich zur Überprüfung und weiteren Bearbeitung zugeleitet. Von dort erhalten Sie zeitnah eine Antwort bzw. Zwischennachricht. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Ihre Anfrage zu den verursachten Verwaltungskosten der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda Sehr geehrteAntragste…
Von
Agentur für Arbeit Bad Hersfeld – Fulda
Betreff
Ihre Anfrage zu den verursachten Verwaltungskosten der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda
Datum
6. August 2019 13:08
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage nach den Gesamtverwaltungskosten und der Höhe der Verwaltungskosten pro Arbeitslosengeldempfänger im Jahr 2018 ist auf den ersten Blick ganz einfach zu beantworten. Bei genauerer Betrachtung ist eine simple Gegenüberstellung dieser Informationen aber ohne Aussagekraft, was ich Ihnen gerne erläutern möchte. Die Verwaltungsausgaben inkl. Personalkosten betragen in 2018 für die Agentur Bad Hersfeld-Fulda 11.577.600 EUR. In diesem Jahr haben durchschnittlich 2.252 Menschen Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III, also Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen. Eine einfache Division dieser beiden Zahlen führt aber zu keinem verwertbaren Ergebnis. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusätzlich im Durchschnitt 535 Arbeitslose betreut, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Hinzu kommen noch Arbeitsuchende, d.h. Menschen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden und sich z.B. wegen eines auslaufenden befristeten Arbeitsvertrags oder einer Kündigung bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Daher beträgt die Zahl derer, die sich bei der Arbeitsagentur gemeldet haben, um bei der Arbeitssuche unterstützt zu werden, insgesamt 4.633 im Jahresdurchschnitt. Die Zahl der Arbeitslosen ist keine stabile Gruppe. 2018 haben sich in Bad Hersfeld-Fulda insgesamt 7.218 Menschen neu arbeitslos gemeldet, 7.519 Menschen haben sich wieder abgemeldet. Das bedeutet, dass die Zahl der Menschen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut wurden, deutlich höher ist, als die reine Arbeitslosenzahl aussagt. Für alle mussten Informationen zur Person, zum beruflichen Werdegang und insbesondere zu Fähigkeiten und Qualifikationen aufgenommen und besprochen werden, um eine erfolgreiche Arbeitsuche unterstützen zu können. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Verwaltungskosten auch dazu dienten, im letzten Berufsberatungsjahr 2.365 Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle zu betreuen und im Idealfall in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln. Auch die Arbeitgeber erwarten von uns eine gute Dienstleistung. So wurden 2018 insgesamt 11.472 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen und 3.587 Berufsausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Schließlich werden aus diesen Verwaltungskosten noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienkasse bezahlt. Ohne sie würde kein Kindergeld an tausende Familien ausgezahlt werden. Die Arbeitslosen und Arbeitsuchenden, Bewerber um Ausbildungsplätze und Arbeitgeber erhalten umgekehrt Dienstleistungen, die von anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Die Verwaltungskosten hierfür sind in denen der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda nicht enthalten, diese sind also letztlich nicht vollständig abgebildet mit Blick auf alle Leistungen, die für Menschen und Betriebe in unserer Region erbracht werden. So ist die Bearbeitung von Leistungsanträgen wie Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder auch für die Qualifizierung von Arbeitslosen organisatorisch der Arbeitsagentur Kassel zugeordnet, die diese Aufgaben für alle nordhessischen Arbeitsagenturen zentral übernimmt. Die Haushaltsführung der Bundesagentur für Arbeit ist nach der Bundeshaushaltsordnung kameralistisch. D.h., sie weist anders als das Land Hessen oder die Kommunen keine differenzierten Kostenstellen oder Kostenarten im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Buchführung aus. Daher lassen sich die Verwaltungskosten je Arbeitslosengeldempfänger für eine einzelne Arbeitsagentur ebenso wenig seriös darstellen wie die Kosten je Ausbildungsbewerber, je Kindergeldempfänger oder je betreute Arbeits- oder Ausbildungsstelle. Die Überschreitung der Beantwortungsfrist von einem Monat bitte ich zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist über die Plattform fragdenstaat.de am 12.06.2019 per Mail bei mir eingegangen. Durch die Ferienzeit ist leider diese Verzögerung entstanden. Mit freundlichen Grüßen