Sehr
geehrteAntragsteller/in
Ihre Frage nach den Gesamtverwaltungskosten und der Höhe der Verwaltungskosten pro Arbeitslosengeldempfänger im Jahr 2018 ist auf den ersten Blick ganz einfach zu beantworten. Bei genauerer Betrachtung ist eine simple Gegenüberstellung dieser Informationen aber ohne Aussagekraft, was ich Ihnen gerne erläutern möchte.
Die Verwaltungsausgaben inkl. Personalkosten betragen in 2018 für die Agentur Bad Hersfeld-Fulda 11.577.600 EUR. In diesem Jahr haben durchschnittlich 2.252 Menschen Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III, also Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen. Eine einfache Division dieser beiden Zahlen führt aber zu keinem verwertbaren Ergebnis.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zusätzlich im Durchschnitt 535 Arbeitslose betreut, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten. Hinzu kommen noch Arbeitsuchende, d.h. Menschen, die sich noch in einem Arbeitsverhältnis befinden und sich z.B. wegen eines auslaufenden befristeten Arbeitsvertrags oder einer Kündigung bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Daher beträgt die Zahl derer, die sich bei der Arbeitsagentur gemeldet haben, um bei der Arbeitssuche unterstützt zu werden, insgesamt 4.633 im Jahresdurchschnitt.
Die Zahl der Arbeitslosen ist keine stabile Gruppe. 2018 haben sich in Bad Hersfeld-Fulda insgesamt 7.218 Menschen neu arbeitslos gemeldet, 7.519 Menschen haben sich wieder abgemeldet. Das bedeutet, dass die Zahl der Menschen, die von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betreut wurden, deutlich höher ist, als die reine Arbeitslosenzahl aussagt. Für alle mussten Informationen zur Person, zum beruflichen Werdegang und insbesondere zu Fähigkeiten und Qualifikationen aufgenommen und besprochen werden, um eine erfolgreiche Arbeitsuche unterstützen zu können.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Verwaltungskosten auch dazu dienten, im letzten Berufsberatungsjahr 2.365 Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle zu betreuen und im Idealfall in ein Ausbildungsverhältnis zu vermitteln.
Auch die Arbeitgeber erwarten von uns eine gute Dienstleistung. So wurden 2018 insgesamt 11.472 sozialversicherungspflichtige Arbeitsstellen und 3.587 Berufsausbildungsstellen bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Schließlich werden aus diesen Verwaltungskosten noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Familienkasse bezahlt. Ohne sie würde kein Kindergeld an tausende Familien ausgezahlt werden.
Die Arbeitslosen und Arbeitsuchenden, Bewerber um Ausbildungsplätze und Arbeitgeber erhalten umgekehrt Dienstleistungen, die von anderen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Die Verwaltungskosten hierfür sind in denen der Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda nicht enthalten, diese sind also letztlich nicht vollständig abgebildet mit Blick auf alle Leistungen, die für Menschen und Betriebe in unserer Region erbracht werden. So ist die Bearbeitung von Leistungsanträgen wie Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld oder auch für die Qualifizierung von Arbeitslosen organisatorisch der Arbeitsagentur Kassel zugeordnet, die diese Aufgaben für alle nordhessischen Arbeitsagenturen zentral übernimmt.
Die Haushaltsführung der Bundesagentur für Arbeit ist nach der Bundeshaushaltsordnung kameralistisch. D.h., sie weist anders als das Land Hessen oder die Kommunen keine differenzierten Kostenstellen oder Kostenarten im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Buchführung aus. Daher lassen sich die Verwaltungskosten je Arbeitslosengeldempfänger für eine einzelne Arbeitsagentur ebenso wenig seriös darstellen wie die Kosten je Ausbildungsbewerber, je Kindergeldempfänger oder je betreute Arbeits- oder Ausbildungsstelle.
Die Überschreitung der Beantwortungsfrist von einem Monat bitte ich zu entschuldigen. Ihre Anfrage ist über die Plattform
fragdenstaat.de am 12.06.2019 per Mail bei mir eingegangen. Durch die Ferienzeit ist leider diese Verzögerung entstanden.
Mit freundlichen Grüßen