Verurteilungen in NRW

Ich habe das Gefühl das generell so gut wie jedes Verfahren eingestellt wird. Wie sieht die Statistik dazu aus? Anzahl der gefertigten Strafanzeigen durch Polizei NRW zu der Anzahl der Verurteilungen durch die AG und LG in NRW

und die Anzahl der von der StA erhobenen Klagen / zu den durch die Amts- und Landgerichte im Namen des Volkes gesprochenen Verurteilungen.

Wie viele Linksmotivierte Straftaten wurden erfasst und wie viele Personen wurden verurteilt? Die Statistiken zur rechten Gewalt sind ja bekannt.

Das es generell nur milde Urteile gibt ist ja bekannt. Könnt ihr da mal recherchieren. Ich hatte diese Anfrage schon mal an Sie gesendet auch per E-Mail, leider habe ich bisher keine Antwort erhalten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2018
  • Frist
    29. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verurteilungen in NRW [#33123]
Datum
28. August 2018 10:53
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe das Gefühl das generell so gut wie jedes Verfahren eingestellt wird. Wie sieht die Statistik dazu aus? Anzahl der gefertigten Strafanzeigen durch Polizei NRW zu der Anzahl der Verurteilungen durch die AG und LG in NRW und die Anzahl der von der StA erhobenen Klagen / zu den durch die Amts- und Landgerichte im Namen des Volkes gesprochenen Verurteilungen. Wie viele Linksmotivierte Straftaten wurden erfasst und wie viele Personen wurden verurteilt? Die Statistiken zur rechten Gewalt sind ja bekannt. Das es generell nur milde Urteile gibt ist ja bekannt. Könnt ihr da mal recherchieren. Ich hatte diese Anfrage schon mal an Sie gesendet auch per E-Mail, leider habe ich bisher keine Antwort erhalten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
3. September 2018 09:00
Status
Warte auf Antwort

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
26. September 2018 11:02
Status
Warte auf Antwort