Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe

I. Sind Verluste bei der Berechnung der Einkünfte bei ALG II/ Sozialhilfe wie im Einkommensteuerrecht horizontal oder/ und vertikal auszugleichen?

II. Dürfen die Kosten für Übernachtungen bei der Berechnung von Sozialhilfe/ ALG II einfach so pauschal abgerechnet werden, oder muss eine Übernachtung nachgewiesen werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2018
  • Frist
    30. Januar 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Sind Verluste…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe [#35328]
Datum
28. Dezember 2018 21:32
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Sind Verluste bei der Berechnung der Einkünfte bei ALG II/ Sozialhilfe wie im Einkommensteuerrecht horizontal oder/ und vertikal auszugleichen? II. Dürfen die Kosten für Übernachtungen bei der Berechnung von Sozialhilfe/ ALG II einfach so pauschal abgerechnet werden, oder muss eine Übernachtung nachgewiesen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterl…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe [#35328]
Datum
2. Januar 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell kann ich meine postalische anschrift angeben. Besteht aber nicht die M…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe [#35328]
Datum
3. Januar 2019 13:24
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, prinzipiell kann ich meine postalische anschrift angeben. Besteht aber nicht die Möglichkeit alle Information online zu übermitteln? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
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Sehr geehrte Damen und Herren, die Postanschrift lautet im Übrigen: Bertramstraße 76, 51103 Köln... Mit freundl…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe [#35328]
Datum
3. Januar 2019 13:29
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Postanschrift lautet im Übrigen: Bertramstraße 76, 51103 Köln... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtung…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe [#35328]
Datum
30. Januar 2019 09:01
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe“ vom 28.12.2018 (#35328) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in