Verustausgleiche und Nachweis der Übernachtungskosten bei ALG II/ Sozialhilfe
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
I. Sind Verluste bei der Berechnung der Einkünfte bei ALG II/ Sozialhilfe wie im Einkommensteuerrecht horizontal oder/ und vertikal auszugleichen?
II. Dürfen die Kosten für Übernachtungen bei der Berechnung von Sozialhilfe/ ALG II einfach so pauschal abgerechnet werden, oder muss eine Übernachtung nachgewiesen werden?
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Dezember 2018
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30. Januar 2019
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