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Vervotsverfügungen für Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin am 15.02.2018

- Sämtliche Dokumente bezüglich der Verbotsverfügungen gegen zwei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin am 15.02.2018.

- Wie gelangte das Polizeipräsidium zu der Einschätzung,es handele sich bei dem kurdischen Dachverband in Deutschland Nav-Dem e.V. um eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans?
- Wie kommt das Polizeipräsidium zu der Bewertung Nav-Dem e-V., habe sein Reicht, “öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und durchzuführen” verwirkt.
- Wie kann ein Verein bzw. dessen Mitglieder sein bzw. ihr Recht. öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen, verwirken?
Ich beziehe mich oben auf eine Presseerklärung des Nav-Dem e.V. vom 14.02.2018.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
  • Kosten dieser Information:
    207,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vervotsverfügungen für Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin am 15.02.2018 [#27004]
Datum
12. März 2018 23:18
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Dokumente bezüglich der Verbotsverfügungen gegen zwei Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin am 15.02.2018. - Wie gelangte das Polizeipräsidium zu der Einschätzung,es handele sich bei dem kurdischen Dachverband in Deutschland Nav-Dem e.V. um eine Nachfolgeorganisation der in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans? - Wie kommt das Polizeipräsidium zu der Bewertung Nav-Dem e-V., habe sein Reicht, “öffentliche Versammlungen und Aufzüge zu veranstalten und durchzuführen” verwirkt. - Wie kann ein Verein bzw. dessen Mitglieder sein bzw. ihr Recht. öffentliche Versammlungen und Aufzüge durchzuführen, verwirken? Ich beziehe mich oben auf eine Presseerklärung des Nav-Dem e.V. vom 14.02.2018.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Ihr Antrag vom 12.03.2018, 23:19 Uhr Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 12.03.2018, 23:19 Uhr
Datum
15. März 2018 09:16
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 15.03.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4023/18 Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.03.2018 Sehr <Information-entfernt> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihre Anträge vom 12.03.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Anträge vom 12.03.2018
Datum
11. April 2018 10:28
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 11.04.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4022/18 und E 4023/18 Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anträge vom 12.03.2018 Sehr <Information-entfernt> Ihre Anträge nach dem IFG NRW sind bei mir weiterhin in Bearbeitung. Daher ist es mir leider nicht möglich, Ihnen binnen Monatsfrist eine Antwort zukommen zu lassen. Sie werden jedoch in Kürze weitere Nachricht erhalten. Bis dahin bitte ich Sie noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge vom 12.03.2018 [#27004] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vervo…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge vom 12.03.2018 [#27004]
Datum
2. Mai 2018 15:07
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vervotsverfügungen für Versammlungen gegen den Militäreinsatz türkischer Streitkräfte im nordsyrischen Distrikt Afrin am 15.02.2018“ vom 12.03.2018 (#27004) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 19 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizeipräsidium Köln
Ihre Anfrage vom 12.03.2018 Polizeipräsidium Köln …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.03.2018
Datum
4. Mai 2018 12:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 04.05.2018 ZA 24 - Beschwerdemanagement 13.05.01 - E 4023/18 Frau <Information-entfernt> <Information-entfernt> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12. März 2018 Sehr <Information-entfernt> anliegend übersende ich Ihnen den Gebührenbescheid für Ihr oben genanntes Auskunftsersuchen nach dem IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 12.03.2018 [#27004] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenforderung von über 200€ für …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.03.2018 [#27004]
Datum
9. Juli 2018 01:15
An
Polizeipräsidium Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Gebührenforderung von über 200€ für eine einfache Auskunft halte ich für nicht hinnehmbar, weil deutlich zu hoch! Ihr Informationsfreiheit scheint in ihrer Behörde nicht besonders groß geschrieben zu werden. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 27004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.