Verwaltung des Twitter-Accounts der Ministerin

Ich bitte um Auskunft, ob der Twittter-Account der Ministerin Julia Klöckner (@JuliaKloeckner) durch das BMEL betreut wird, bzw. im Auftrag des BMEL durch Dritte betreut.

Des Weiteren bitte ich um Auskunft des Kostenrahmens der Betreuung des Twitter-Accountw. Sollte dies Teil eines Gesamtauftrags sein, bitte ich um Kostenauskunft des Gesamtauftrages.

Vorsorglich eines Verneinens der oben genannten Fragen, bitte ich um Auskunft, ob dem BMEL bekannt ist, wer den Account betreut und ob ein Koordination, Absprache und Kooperation mit dem Ministerium stattfindet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2018
  • Frist
    25. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Aus…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltung des Twitter-Accounts der Ministerin [#32237]
Datum
24. Juli 2018 10:31
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft, ob der Twittter-Account der Ministerin Julia Klöckner <<E-Mail-Adresse>> durch das BMEL betreut wird, bzw. im Auftrag des BMEL durch Dritte betreut. Des Weiteren bitte ich um Auskunft des Kostenrahmens der Betreuung des Twitter-Accountw. Sollte dies Teil eines Gesamtauftrags sein, bitte ich um Kostenauskunft des Gesamtauftrages. Vorsorglich eines Verneinens der oben genannten Fragen, bitte ich um Auskunft, ob dem BMEL bekannt ist, wer den Account betreut und ob ein Koordination, Absprache und Kooperation mit dem Ministerium stattfindet. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Ihr Antrag beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
25. Juli 2018 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätigen den Eingang ihrer Nachricht über das Portal "Frage den Staat" vom 24.07.2018 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Antwortschreiben schicke ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Verwaltung des Twitter-Accounts der Ministerin [#32237]
Datum
2. August 2018 10:27
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in beiliegendes Antwortschreiben schicke ich Ihnen zur Kenntnisnahme. Freundliche Grüße