Verwaltung von Eisenbahnvermögen in Südhessen

Aufstellung der durch das Bundeseisenbahnvermögen verwaltete Eisenbahnvermögen im Bereich des Regierungspräsidiums Südhessen aufgeschlüsselt in folgenden Teilbereichen

* Gebäude an aktiven Bahnstrecken
* Gebäude an inaktiven Bahnstrecken
* Grundstücke stillgelegter Bahnstrecken (gewidmet) inkl. Lagepläne
* Grundstücke stillgelegter Bahnstrecken (entwidmet) inkl. Lagepläne
* sonstiges verwaltetes Vermögen an aktiven Bahnstrecken
* sonstiges verwaltetes Vermögen an inaktiven Bahnstrecken (gewidmet/entwidmet)

* in den letzten 5 Jahren veräußertes Eisenbahnvermögen aufgeschlüsselt nach Art des Vermögens, erhaltene Summe in Euro sowie Käufer (Angabe in Privat* bzw. Öffentliche Hand - Käufer öffentliche Hand bitte weiter untergliedern in Untergruppen z.B. Komune, Landkreis, Landesbetrieb)
- soweit bekannt inkl. heutige Nutzung -
* aktuell vermietetes Eisenbahnvermögen aufgeschlüsselt in Gebäude / Grundstücke - Mietersngabe (privat*/öffentliche Hand) Bei Vermietungen an öffentliche Hand bitte Aufschlüsselung siehe oben.

* Auskünfte aus dem Bereich privat können unter diesem Stichwort angegeben werden. Es werden keine personenbezogenen Daten (auch in anonymisierter Form) verlangt.

Bei Einkünften in Euro:
Empfänger der empfangenen Zahlungen (aufgeschlüsselt nach öffentlicher Hand siehe oben)
Bei verbleib im Bundeseisenbahnvermögen - Nutzung der eingegangenen Gelder aus Bundeseisenbahnvermögen aufgeschlüsselt in Schlagworten.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2015
  • Frist
    9. Mai 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufstellung der …
An Bundeseisenbahnvermögen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltung von Eisenbahnvermögen in Südhessen [#9116]
Datum
7. April 2015 22:27
An
Bundeseisenbahnvermögen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der durch das Bundeseisenbahnvermögen verwaltete Eisenbahnvermögen im Bereich des Regierungspräsidiums Südhessen aufgeschlüsselt in folgenden Teilbereichen * Gebäude an aktiven Bahnstrecken * Gebäude an inaktiven Bahnstrecken * Grundstücke stillgelegter Bahnstrecken (gewidmet) inkl. Lagepläne * Grundstücke stillgelegter Bahnstrecken (entwidmet) inkl. Lagepläne * sonstiges verwaltetes Vermögen an aktiven Bahnstrecken * sonstiges verwaltetes Vermögen an inaktiven Bahnstrecken (gewidmet/entwidmet) * in den letzten 5 Jahren veräußertes Eisenbahnvermögen aufgeschlüsselt nach Art des Vermögens, erhaltene Summe in Euro sowie Käufer (Angabe in Privat* bzw. Öffentliche Hand - Käufer öffentliche Hand bitte weiter untergliedern in Untergruppen z.B. Komune, Landkreis, Landesbetrieb) - soweit bekannt inkl. heutige Nutzung - * aktuell vermietetes Eisenbahnvermögen aufgeschlüsselt in Gebäude / Grundstücke - Mietersngabe (privat*/öffentliche Hand) Bei Vermietungen an öffentliche Hand bitte Aufschlüsselung siehe oben. * Auskünfte aus dem Bereich privat können unter diesem Stichwort angegeben werden. Es werden keine personenbezogenen Daten (auch in anonymisierter Form) verlangt. Bei Einkünften in Euro: Empfänger der empfangenen Zahlungen (aufgeschlüsselt nach öffentlicher Hand siehe oben) Bei verbleib im Bundeseisenbahnvermögen - Nutzung der eingegangenen Gelder aus Bundeseisenbahnvermögen aufgeschlüsselt in Schlagworten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeseisenbahnvermögen
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Antwort auf Ihre IFG-Anfrage vom 07.04.2015 ist dieser Mail beigefügt. Mit …
Von
Bundeseisenbahnvermögen
Betreff
AW: Verwaltung von Eisenbahnvermögen in Südhessen [#9116]
Datum
4. Mai 2015 11:37
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unsere Antwort auf Ihre IFG-Anfrage vom 07.04.2015 ist dieser Mail beigefügt. Mit freundlichen Grüßen