Verwaltung von TETRA-Netzen außerhalb der BOS

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Frage 1):
Werden die Netze mit den im Folgenden aufgeführten Mobilen Netzkennungen (MNC) von der BDBOS verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ?
105 European Central Bank
144 Justizbehörde, Strafvollzugsamt Hamburg
183 Justizvollzugsanstalt Bernau
188 Justizvollzugsanstalt Kiel
193 Justizvollzugsanstalt Straubing
198 US Army Heidelberg
209 Justizvollzugsanstalt Memmingen
212 Justizvollzugsanstalt Lübeck
216 Thüringer Justizministerium
220 Justizvollzugsanstalt Nürnberg
222 Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg
224 Justizvollzugsanstalt München
234 JVA Leipzig
235 JVA Cottbus-Dissenchen
237 JVA Waldheim
239 JVA Passau
243 JVA St.Georgen Bayreuth
250 JVA Erlangen
251 JVA Diez
261 JVA Butzbach
262 JVA Luckau-Duben
263 JVA Bützow
266 JVA Dresden
268 JVA Hohenleuben
270 JVA Würzburg
279 Bundesministerium der Verteidigung
284 JVA Torgau
288 JVA Wolfenbüttel
290 JVA Koblenz
291 JA Hameln
293 JVA Augsburg-Gablingen
294 JVA Regensburg
303 JVA Ansbach
309 JVA Chemnitz
314 JVA Aichach
316 JVA Goldlauter
321 Hessisches Ministerium der Justiz
324 Justizvollzugseinrichtung Dieburg
335 JVA Stralsund
337 JVA Lingen Gross Hesepe
338 JVA Frankenthal
339 JVA Laufen
340 JVA Hünfeld
341 JVA Kassel
342 Polizeipräsidium Südhessen
347 JVA Lichtenau
349 JVA Kempten
351 JVA Meppen
354 JVA Geldern
355 JSA Schifferstadt
357 Jugendanstalt Raßnitz
1003 Leitender Oberstaatsanwalt Köln
2000 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr

Frage 2)
Wenn nein, wer verwaltet diese Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems))?

Frage 3)
Der Bundestag hat im Februar die Einbindung der Bundeswehr in das BOS-Digitalfunknetz beschlossen.
Siehe auch:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/BOS-Digitalfunk-wird-fuer-Bundeswehr-geoeffnet-4316106.html
Wird die Verwaltung der Bundeswehr-Nutzer durch die BDBOS erfolgen ?
Wenn nein, durch welche andere Organisation ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesnetzagent…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltung von TETRA-Netzen außerhalb der BOS [#141152]
Datum
12. Mai 2019 14:35
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Frage 1): Werden die Netze mit den im Folgenden aufgeführten Mobilen Netzkennungen (MNC) von der BDBOS verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems) ? 105 European Central Bank 144 Justizbehörde, Strafvollzugsamt Hamburg 183 Justizvollzugsanstalt Bernau 188 Justizvollzugsanstalt Kiel 193 Justizvollzugsanstalt Straubing 198 US Army Heidelberg 209 Justizvollzugsanstalt Memmingen 212 Justizvollzugsanstalt Lübeck 216 Thüringer Justizministerium 220 Justizvollzugsanstalt Nürnberg 222 Justizvollzugsanstalt Aschaffenburg 224 Justizvollzugsanstalt München 234 JVA Leipzig 235 JVA Cottbus-Dissenchen 237 JVA Waldheim 239 JVA Passau 243 JVA St.Georgen Bayreuth 250 JVA Erlangen 251 JVA Diez 261 JVA Butzbach 262 JVA Luckau-Duben 263 JVA Bützow 266 JVA Dresden 268 JVA Hohenleuben 270 JVA Würzburg 279 Bundesministerium der Verteidigung 284 JVA Torgau 288 JVA Wolfenbüttel 290 JVA Koblenz 291 JA Hameln 293 JVA Augsburg-Gablingen 294 JVA Regensburg 303 JVA Ansbach 309 JVA Chemnitz 314 JVA Aichach 316 JVA Goldlauter 321 Hessisches Ministerium der Justiz 324 Justizvollzugseinrichtung Dieburg 335 JVA Stralsund 337 JVA Lingen Gross Hesepe 338 JVA Frankenthal 339 JVA Laufen 340 JVA Hünfeld 341 JVA Kassel 342 Polizeipräsidium Südhessen 347 JVA Lichtenau 349 JVA Kempten 351 JVA Meppen 354 JVA Geldern 355 JSA Schifferstadt 357 Jugendanstalt Raßnitz 1003 Leitender Oberstaatsanwalt Köln 2000 Freistaat Thüringen, Landesamt für Bau und Verkehr Frage 2) Wenn nein, wer verwaltet diese Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems))? Frage 3) Der Bundestag hat im Februar die Einbindung der Bundeswehr in das BOS-Digitalfunknetz beschlossen. Siehe auch: https://www.heise.de/newsticker/meldung/BOS-Digitalfunk-wird-fuer-Bundeswehr-geoeffnet-4316106.html Wird die Verwaltung der Bundeswehr-Nutzer durch die BDBOS erfolgen ? Wenn nein, durch welche andere Organisation ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
IFG-Anfrage vom 12.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Eingangsbestätigung zu …
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die gewünschte Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) vom 12.05.2019. Ihr Antrag wurde unter dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#27; VG: 364416 registriert. Die Bescheidung des Antrages erfolgt innerhalb der in § 7 Absatz 5 IFG vorgesehenen Frist. Auskünfte nach dem IFG sind grundsätzlich gebührenpflichtig, es sei denn, es handelt sich um eine einfache Auskunft im Sinne des § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG. Vorab kann noch keine Auskunft über die Höhe möglicher Gebühren gegeben werden, da sich die Erhebung unter anderem auch nach dem Rechercheaufwand der Fachreferate richtet. Sobald absehbar ist, ob Ihre Anfrage gebührenpflichtig ist, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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AW: IFG-Antrag Geschäftszeichen St3-100 102/9#27; VG: 364416 [#141152] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
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Betreff
AW: IFG-Antrag Geschäftszeichen St3-100 102/9#27; VG: 364416 [#141152]
Datum
4. Juni 2019 13:07
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 141152 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>