Verwaltung von TETRA-Netzen der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg

Fragen an die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg:

Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7

Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC):

109 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres
1090 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres

Die oben genannten TETRA-Netze werden ausdrücklich nicht von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verwaltet.
Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/141152

Ferner schreiben Sie unter:
https://www.hamburg.de/bos-digitalfunk/
"Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg organisiert den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Hamburg."

Meine Fragen:

Frage 1):
Werden die oben genannten TETRA-Netze von Ihrer Dienststelle verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 2)
Wenn nein, wer verwaltet diese Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)?

Frage 3)
Aus welchem Grund gibt es zwei TETRA-Netze für die selbe Behörde?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltung von TETRA-Netzen der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg [#167566]
Datum
30. September 2019 10:16
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Fragen an die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg: Die Bundesnetzagentur stellt eine Liste "Zuteilungen TETRA-Netzkennungen (ITSI-Blocks)" bereit unter: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf;jsessionid=E71082013EB9DEDB6A84DBB916F4B21A?__blob=publicationFile&v=7 Konkret bezieht sich meine Frage auf die im Folgenden aufgeführten TETRA Mobilen Netzkennungen (MNC): 109 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres 1090 Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres Die oben genannten TETRA-Netze werden ausdrücklich nicht von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verwaltet. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/141152 Ferner schreiben Sie unter: https://www.hamburg.de/bos-digitalfunk/ "Die Zentralstelle Digitalfunk Hamburg organisiert den Digitalfunk für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Hamburg." Meine Fragen: Frage 1): Werden die oben genannten TETRA-Netze von Ihrer Dienststelle verwaltet (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 2) Wenn nein, wer verwaltet diese Netze (d.h. Betreuung von Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des digitalen Sprech- und Datenfunksystems)? Frage 3) Aus welchem Grund gibt es zwei TETRA-Netze für die selbe Behörde? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 30.09.2019 beantragten Sie in Zusammenhang mit dem TETRA-Funk …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Verwaltung von TETRA-Netzen der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg [#167566]
Datum
18. Oktober 2019 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrer Anfrage vom 30.09.2019 beantragten Sie in Zusammenhang mit dem TETRA-Funk Auskunft zu den Netzkennungen (MNC) 109 und 1090, welche gem. Auflistung der Bundesnetzagentur der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Inneres und Sport zugewiesen waren. Hierzu teilen wir Ihnen folgendes mit: Im Jahr 2006 wurde vorübergehend ein TETRA-Digitalfunknetz mit dem MNC „1090“ in der Zuständigkeit der Behörde für Inneres und Sport betrieben. Dieses Netz ist mittlerweile nicht mehr im Betrieb, der Netzkenner „1090“ wurde kürzlich an die Bundesnetzagentur zurückgegeben. Der Netzkenner „109“ wurde der Behörde für Inneres im Rahmen der MNC-Zuweisung mit zugeteilt und wenig später durch die Bundesnetzagentur wieder entzogen. Eine diesbezügliche Bereinigung der im Internet zugänglichen Liste erfolgte mittlerweile. Wie vorstehend dargestellt, gab es keine zwei TETRA-Netze im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Inneres und Sport. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Informationen und die Klarstellung zu den beiden e…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltung von TETRA-Netzen der Behörde für Inneres der Freien und Hansestadt Hamburg [#167566]
Datum
19. Oktober 2019 22:12
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die ausführlichen Informationen und die Klarstellung zu den beiden ehemaligen TETRA-Netzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>