Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz

Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz in seiner ursprünglichen Fassung (2005) und ggf. seiner aktuellen Fassung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2016
  • Frist
    29. November 2016
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz [#18742]
Datum
26. Oktober 2016 23:03
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz in seiner ursprünglichen Fassung (2005) und ggf. seiner aktuellen Fassung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über die Wahrnehmung bestimmter Au…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem EnWG; Ihre Email vom 26.10.16
Datum
7. November 2016 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das Berliner Informationsfreiheitsgesetz gestützten Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft, der zuständigkeitshalber an das Referat II G innerhalb der Senatsverwaltung für Wirtschaft weitergeleitet wurde. Innerhalb des Referats verantwortet Frau Poepke (Tel. 9013-8180), die ich in Cc. setze, den Bereich Energie. Sie wird Ihnen gerne eine Kopie des erbetenen Verwaltungsabkommens zur Verfügung stellen sowie Auskunft zu den Akten erteilen. Ich möchte Sie bitten, sich mit Frau Poepke in Verbindung zusetzen, um den Umfang dessen, was Sie interessiert, sowie die Art des Zugangs (Einsichtnahme oder Zusendung) mit ihr abzuklären. Es freut mich zu sehen, dass Sie nach unserer gemeinsamen Zeit im Kartellamt dem Thema Energie treu geblieben sind. Viele Grüße,
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über die Wahrnehmung bestimmte…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsabkommen zwischen dem Land Berlin und der Bundesrepublik Deutschland über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem EnWG; Ihre Email vom 26.10.16 [#18742]
Datum
9. November 2016 09:43
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre freundliche Nachricht. In der Annahme, dass das erbetene Verwaltungsabkommen bei Ihnen als pdf-Datei vorliegt, bitte ich um Zusendung des Dokuments per E-Mail. Herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18742 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Ihr Anliegen vom 26.10.2016 Sehr geehrter [Antragsteller], ich komme auf Ihr Anliegen vom 26.10.2016 zurück, welc…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Anliegen vom 26.10.2016
Datum
9. Dezember 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter [Antragsteller], ich komme auf Ihr Anliegen vom 26.10.2016 zurück, welches an mich weitergeleitet wurde. Nach Abstimmung mit den zuständigen Personen beim Amtsblatt für Berlin übersende ich Ihnen im Anhang als Kopie das Verwaltungsabkommen aus 2005 und das aktuelle Verwaltungsabkommen über die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben nach dem EnWG, welche jeweils im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurden (ABl. Nr. 12 / 17.03.2006, S. 976-977 und ABl. Nr. 53 / 02.12.2016, S. 3323-3324). Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass die Verwertungsrechte der Kulturbuch-Verlag GmbH Berlin vorbehalten sind und eine Weitergabe und Veröffentlichung der vorherigen Einwilligung dieser bedarf. Ferner bitte ich Sie, sich im Bedarfsfall bei im Amtsblatt für Berlin veröffentlichten Dokumenten künftig direkt an das zuständige Landesverwaltungsamt Berlin Logistikservice – LS – zu wenden. Mit freundlichen Grüßen