Verwaltungsakt: Anordnung von VZ254-Akteneinsicht

An folgenden Stellen wurde ein Radfahrverbot erlassen und mit VZ 254 beschildert:
-an der Kreuzung "Am Hauptbahnhof"/"Heilbronner Str." in beide Richtungen der Heilbronner Str.
-an der Kreuzung "Türlenstraße"/"Heilbronner Str." Richtung Stadtauswärts Heilbronner Str..
Ich bitte um einen Aktenauszug, der diesen Verwaltungsakt beschreibt und begründet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2018
  • Frist
    11. Januar 2019
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Michael Schenker
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An folgenden S…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Michael Schenker
Betreff
Verwaltungsakt: Anordnung von VZ254-Akteneinsicht [#35147]
Datum
12. Dezember 2018 12:10
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An folgenden Stellen wurde ein Radfahrverbot erlassen und mit VZ 254 beschildert: -an der Kreuzung "Am Hauptbahnhof"/"Heilbronner Str." in beide Richtungen der Heilbronner Str. -an der Kreuzung "Türlenstraße"/"Heilbronner Str." Richtung Stadtauswärts Heilbronner Str.. Ich bitte um einen Aktenauszug, der diesen Verwaltungsakt beschreibt und begründet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Schenker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schenker << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Schenker
Landeshauptstadt Stuttgart
Ihre Anfrage vom 12.12.18, Verwaltungsakt: Anordnung von VZ 254 ; Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte D…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.12.18, Verwaltungsakt: Anordnung von VZ 254 ; Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Datum
15. Januar 2019 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Email vom 12.12.2018 an die Stadtverwaltung Stuttgart beantragen Sie Auskunft nach dem LIFG (Landesinformationsfreiheitsgesetz) zu der verkehrsbehördlichen Anordnung des Verkehrszeichens Nr. 254, Verbot für Radverkehr, an folgenden Örtlichkeiten in Stuttgart: 1. an der Kreuzung "Am Hauptbahnhof"/"Heilbronner Str." in beide Richtungen der Heilbronner Str. 2. an der Kreuzung "Türlenstraße"/"Heilbronner Str." Richtung Stadtauswärts Heilbronner Str. Sie beantragen einen Aktenauszug, der diesen Verwaltungsakt beschreibt und begründet. Diese Information lassen wir Ihnen in Form einer zusammengefassten Auskunft zukommen: zu 1.: das Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) in der Straße Am Hauptbahnhof (zul. Höchstgeschw. 30 km/h) wurde aus Verkehrssicherheitsgründen in enger Abstimmung mit der Polizei am 20.07.2017 verkehrsbehördlich angeordnet. Grund hierfür war ein Verkehrssicherheitsdefizit für den Radverkehr, der von der Straße Am Hauptbahnhof kommend bei der Weiterfahrt über die Heilbronner Straße in Richtung Arnulf-Klett-Platz signaltechnisch nicht berücksichtigt und somit nicht gesichert ist. Aus diesem Grund musste dem Radfahrer am Knotenpunkt Straße Am Hauptbahnhof /Heilbronner Straße mit Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) klar angezeigt werden, dass er in Richtung Arnulf-Klett-Platz nicht verkehrssicher auf der Fahrbahn weiterfahren kann, sondern zu einer verkehrssicheren Weiterfahrt die benutzungspflichtige Radwegeführung entlang der Heilbronner Straße nutzen muss. zu 2.: im Rahmen der Neukonzeption des Cityrings wurde unter anderem in den Jahren 2013 bis ca Mitte 2015 der Bereich des Knotens Heilbronner Straße/Türlenstraße umgebaut. Da Radfahrer in den Räumzeiten der Signalanlage nicht berücksichtigt und deren Räumzeiten länger sind, als die der motorisierten Kraftfahrzeuge, wurde aus verkehrssicherheitlichen Gründen das Verkehrszeichen 254 angebracht. Hierbei handelt es sich um einen Interimszustand. Wenn wie geplant die Kopenhagener Straße an die Heilbronner Straße angeschlossen wird, soll im Zuge dieser Umgestaltung des Straßenraumes eine Verbesserung für den Radverkehr erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Michael Schenker
AW: Ihre Anfrage vom 12.12.18, Verwaltungsakt: Anordnung von VZ 254 ; Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#35147] S…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
Michael Schenker
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 12.12.18, Verwaltungsakt: Anordnung von VZ 254 ; Ihr Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG [#35147]
Datum
15. Januar 2019 16:58
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Die Beweggründe für das Radfahr-Verbot verstoßen im Allgemeinen gegen die StVO. "Zu gefährlich" und "zu lange Räumzeiten" rechtfertigen nicht das Ausschließen einer Fahrzeugart im öffentlichen städtischen Verkehrsraum. Alternativ hätte man eine Fahrspur dem Autoverkehr entziehen müssen, um die Sicherheit der Radfahrenden zu gewährleisten. Die Lösung der Stadt Stuttgart verstößt gegen geltendes Recht und gehört umgehend zurück genommen. Mit freundlichen Grüßen Michael Schenker Anfragenr: 35147 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Schenker << Adresse entfernt >>