Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät (für das Jobcenter Landkreis Göppingen).

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen / …
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät [#13802]
Datum
27. Januar 2016 18:38
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuellen / gültigen Verwaltungsanweisungen bzgl. Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät (für das Jobcenter Landkreis Göppingen). Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Es wird insbesonders deshalb um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen. Eine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Jobcenter Landkreis Göppingen
Gebühreninformation - Hier: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.02.2016 (Eingang) - bezüglich "(...) Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung (...)" - Antragsnummer 2016/02/03
Von
Jobcenter Landkreis Göppingen
Via
Briefpost
Betreff
Gebühreninformation - Hier: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 01.02.2016 (Eingang) - bezüglich "(...) Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung (...)" - Antragsnummer 2016/02/03
Datum
8. Februar 2016
Status
Warte auf Antwort
Julian Pascal Beier
Vermittlung bei Anfrage "Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und be…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthop. Bedarfen und therapeutischem Gerät" [#13802]
Datum
14. Februar 2016 19:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach den Informationsfreiheitsgesetzen Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/13802 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil nicht ersichtlich ist, weshalb es sich hier nicht um eine einfache Auskunft handeln sollte und Gebühren von 30 € (zusätzlich weitere, nicht bezifferte Auslagen) für die Auskunft erhoben werden. Insbesondere handelt es sich bei der angefragten Information um Dokumente, die den jeweiligen Sachbearbeitern für die tägliche Arbeit aktuell vorliegen müssen. Diese werden, soweit mir bekannt, per E-Mail bekannt gemacht und liegen deshalb auch elektronisch vor. Selbst wenn die Bekanntmachung per Rundbrief oder Aushang erfolgen sollte, wäre zumindest die Ausgangsdatei für den Druck elektronisch vorhanden. Es entsteht deshalb auch kein (erhöhter) "Verwaltungsaufwand zur Recherche, Auswertung und Zusammenstellung von Unterlagen". Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 13802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung Anfrage 13802…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung Anfrage 13802
Datum
17. Februar 2016 08:56
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. IX-720-1/001 II#0143 Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Februar 2016, das unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich der/die zuständige Bearbeiter/in unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung Anfrage 1…
An Jobcenter Landkreis Göppingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; hier: Vermittlung Anfrage 13802 [#13802]
Datum
31. März 2016 23:17
An
Jobcenter Landkreis Göppingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthopädischen Bedarfen und therapeutischem Gerät" vom 27.01.2016 (#13802) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Anfragenr: 13802 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung bei Anfrage "Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und be…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verwaltungsanweisungen zu Erstausstattung der Wohnung mit Hausrat, Bekleidung und bei Bedarfen bei Schwangerschaft und Geburt, zu unabweisbaren Bedarf und zu orthop. Bedarfen und therapeutischem Gerät" [#13802]
Datum
5. April 2016 10:42
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-720-1/001 II#0143 Sehr geehrter Herr Beier, beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen