Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit McKinsey

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Unternehmen McKinsey (vgl. dazu auch die Antwort des BMI auf Anfrage nach Vertrag mit McKinsey: https://fragdenstaat.de/files/foi/35162/bmi-mckinsey_geschwaerzt.pdf)
Personenbezogene Daten in der Vereinbarung können Sie schwärzen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. November 2015
  • Frist
    4. Dezember 2015
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verwaltungsvereinba…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit McKinsey [#11779]
Datum
2. November 2015 14:53
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit dem Unternehmen McKinsey (vgl. dazu auch die Antwort des BMI auf Anfrage nach Vertrag mit McKinsey: https://fragdenstaat.de/files/foi/35162/bmi-mckinsey_geschwaerzt.pdf) Personenbezogene Daten in der Vereinbarung können Sie schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IFG hat sich wegen dringender anderer Angeleg…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
WG: Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit McKinsey [#11779]
Datum
15. Dezember 2015 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Bearbeitung Ihres Antrags nach dem IFG hat sich wegen dringender anderer Angelegenheiten leider verzögert. Ich bitte dies zu entschuldigen. Der Antrag bezieht sich auf eine Vereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit der Firma McKinsey und betrifft damit auch Daten Dritter, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 IFG. Ich darf Sie daher bitten, Ihren Antrag zu begründen und verweise insoweit auf § 7 Abs. 1 Satz 3 IFG. Da Daten Dritter betroffen sind, setzt der Zugang zur gewünschten Information die Einholung der Zustimmung des Dritten nach § 8 IFG voraus. Auch deshalb wird sich ein abschließender Bescheid noch verzögern. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Verwaltungsvereinbarung ist von öffentlic…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit mit McKinsey [#11779]
Datum
15. Dezember 2015 17:41
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Verwaltungsvereinbarung ist von öffentlichem Interesse, da McKinsey durch sie öffensichtlich auch das BAMF beraten kann, das derzeit aufgrund des Flüchtlingsthemas besonders im Fokus der Medienberichterstattung steht. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 11779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
Ihr Antrag nach dem IFG (nach OCR) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 2.11.2015 hatten Sie unter Bezugn…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG
Datum
23. Dezember 2015
Status
geschwärzt
992,4 KB
(nach OCR) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 2.11.2015 hatten Sie unter Bezugnahme auf das IFG und die Antwort des BMI vom 28.10.2015 um Übersendung der Verwaltungsvereinbarung der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Unternehmen McKinsey gebeten. Mit E-Mail vom 15.12.2015 begründeten Sie Ihren A trag, die Verwaltungsvereinbarung sei von öffentlichem Interesse, da McKinsey dadurch auch das B ndesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beraten könne, das derzeit im Fokus der Medienberichterstattung stehe. Dem Antrag kann nicht stattgegeben werden aus folgenden Gründen: Die von Ihnen gewünschte Information ist nicht vorhanden. Eine "Verwaltungsvereinbarung" der BA und McKinsey existiert nicht. Die BA unterstützt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen von Amtshilfe it Sachund Dienstleistungen. Die Modalitäten hierfür sind in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen BA und BAMF festgelegt. Daneben besteht zwischen der BA und der Firma McKinsey ein Rahmenvertrag über Beratungsdienstleistungen. Soweit der Antrag dahingehend ausgelegt werden kann, dass es Ihnen um den zwischen de McKinsey bestehenden Vertrag geht, kann der Zugang nach dem IFG nicht gewährt werden. er Vertrag enthält Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Firma McKinsey. Nach § 6 Satz 2 IFG darf der Zugang zu diesen nur gewährt werden, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Die Firma cKinsey wurde im Rahmen eines Drittbeteiligungsverfahrens nach § 8 Abs. 1 IFG beteiligt und hat e nem Informationszugang nicht zugestimmt. Die Regelung in § 6 Satz 2 IFG, wonach kein Zugang zur gewünschten Information besteht, wenn der betroffenen Dritte nicht zustimmt, ist insoweit zwin end, so dass es auf eine Abwägung der jeweiligen Interessen nicht ankommt. Soweit der Antrag dahingehend auszulegen ist, dass Zugang zur Verwaltungsverein arung gewünscht wird, die zwischen BA und BAMF besteht, steht diesem der Ausschlussgrund des§ 3 Nr. 3 b IFG entgegen. Mit der Verwaltungsvereinbarung werden die möglichen Hilfen der die odalitäten einer Inanspruchnahme durch das BAMF näher konkretisiert. Eine Veröffentlichung der Ve einbarung zum jetzigen Zeitpunkt kann daher die Beratungen zwischen den beiden betroffenen Be örden gefährden. Mit freundlichen Grüßen