Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung

Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung, auf deren Basis das LKA technische Unterstützung bei der Auswertung der Geräte von Ausländer:innen gewährt.

(Vgl. Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12 334 vom 23. Juni 2022 über Instrumente für Handy-Forensik und Phone-Cracker bei den Berliner Sicherheitsbehörden und beim Landesamt für Einwanderung. Zitat dort: "Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) gewährt dem Landesamt für Einwanderung (LEA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung technische Unterstützung bei der Beweissammlung.")

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. September 2022
  • Frist
    15. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung [#258985]
Datum
13. September 2022 15:48
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung, auf deren Basis das LKA technische Unterstützung bei der Auswertung der Geräte von Ausländer:innen gewährt. (Vgl. Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12 334 vom 23. Juni 2022 über Instrumente für Handy-Forensik und Phone-Cracker bei den Berliner Sicherheitsbehörden und beim Landesamt für Einwanderung. Zitat dort: "Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) gewährt dem Landesamt für Einwanderung (LEA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung technische Unterstützung bei der Beweissammlung.")
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeskriminalamt Berlin
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985
Von
Landeskriminalamt Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985
Datum
15. September 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15. September 2022. Als R…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985 [#258985]
Datum
28. September 2022 08:27
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15. September 2022. Als Rechtsgrundlage für die Ablehnung meines Antrags nennen sie § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz und sprechen konkret davon, dass eine Offenlegung der geforderten Unterlagen "Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden sowie die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen“ bieten würde. Obwohl im gegebenen Fall laut Ihrer Darstellung das "Wohl des Landes Berlin" durch ein Bekanntwerden der fraglichen Dokumente einen Nachteil erfahren würde, bleibt die konkrete Natur dieser Gefährdung im vorliegenden Bescheid im Dunklen. Warum genau etwa durch die Kenntnis und Veröffentlichung von Absprachen mit dem Landesamt für Einwanderung die Zusammenarbeit mit anderen Behörden deutlich erschwert "oder gar gefährdet" würde, erschließt sich aus diesem Zusammenhang nicht. Für eine Ablehnung des Antrags sollte eine tatsächliche und greifbare Gefährdungslage vorliegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil am 10. Februar 2011 (Aktenzeichen 2 K 23.10) in einer Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes festgestellt, dass Prognosen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit plausibel und nachvollziehbar sein müssen. Im vorliegenden Bescheid ist das nicht der Fall. Vielmehr steht dem geäußerten Sicherheitsinteresse der Behörde ein öffentliches Informationsinteresse gegenüber, das von der Antragstellerin in Ausübung ihres Berufes als Journalistin geäußert wird. Dieses öffentliche Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall in besonderem Maße gegeben, gerade weil es sich um ein Mittel zur Kontrolle der Behörden bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols handelt. Die Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen, die die behördliche Informationsbeschaffung in diesem Fall vielfach darstellt, rechtfertigen ein besonderes öffentliches Auskunftsinteresse. Mit freundlichen Grüßen Christina << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258985/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landeskriminalamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Widerspruch innerhalb e…
Von
Landeskriminalamt Berlin
Betreff
AW: [extern] AW: Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985 [#258985]
Datum
28. September 2022 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift bei der Polizei Berlin erhoben werden muss. Ihre alleinige E-Mail erfüllt dieses Erfordernis nicht. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Vielen Dank für den Hinweis. Der Widerspruch geht parallel schriftlich und per Post an Sie. Mit freundlichen Grüß…
An Landeskriminalamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [extern] AW: Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesamt für Einwanderung #258985 [#258985]
Datum
28. September 2022 08:49
An
Landeskriminalamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Vielen Dank für den Hinweis. Der Widerspruch geht parallel schriftlich und per Post an Sie. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258985 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258985/