Verwaltungsvereinbarung mit dem LKA Berlin
Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landeskriminalamt Berlin (LKA), auf deren Basis das LKA technische Unterstützung bei der Auswertung der Geräte von Ausländer:innen gewährt (gemäß § 48a AufenthG) – wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12 334 vom 23. Juni 2022
über Instrumente für Handy-Forensik und Phone-Cracker bei den Berliner Sicherheitsbehörden und beim Landesamt für Einwanderung erwähnt.
(Zitat dort: "Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) gewährt dem Landesamt für Einwanderung (LEA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung technische Unterstützung bei der Beweissammlung.")
Ergebnis der Anfrage
Anfrage abgelehnt mit Begründung "Beeinträchtigung der äußeren und inneren Sicherheit". Durch die Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesamt und LKA Berlin würde "Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Ermittlungsbehörden ... zulassen, wodurch unter Umständen in Zukunft laufende Strafermittlungsverfahren entscheidend beeinflusst werden könnten". Außerdem könnten Rückschlüsse auf die Organisation der Behörden und die Art der Informationsbeschaffung sowie die Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen aufgedeckt werden. Auch eine geschwärzte Herausgabe wird abgelehnt, weil nach Schwärzung der geheimhaltungsbedürftigen Stellen nur noch Textfragmente übrig blieben.
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Juli 2022
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20. September 2022
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