Verwaltungsvereinbarung mit dem LKA Berlin

Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landeskriminalamt Berlin (LKA), auf deren Basis das LKA technische Unterstützung bei der Auswertung der Geräte von Ausländer:innen gewährt (gemäß § 48a AufenthG) – wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12 334 vom 23. Juni 2022
über Instrumente für Handy-Forensik und Phone-Cracker bei den Berliner Sicherheitsbehörden und beim Landesamt für Einwanderung erwähnt.

(Zitat dort: "Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) gewährt dem Landesamt für Einwanderung (LEA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung technische Unterstützung bei der Beweissammlung.")

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt mit Begründung "Beeinträchtigung der äußeren und inneren Sicherheit". Durch die Veröffentlichung der Verwaltungsvereinbarung zwischen Landesamt und LKA Berlin würde "Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit der Ermittlungsbehörden ... zulassen, wodurch unter Umständen in Zukunft laufende Strafermittlungsverfahren entscheidend beeinflusst werden könnten". Außerdem könnten Rückschlüsse auf die Organisation der Behörden und die Art der Informationsbeschaffung sowie die Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen aufgedeckt werden. Auch eine geschwärzte Herausgabe wird abgelehnt, weil nach Schwärzung der geheimhaltungsbedürftigen Stellen nur noch Textfragmente übrig blieben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juli 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvereinbarung mit dem LKA Berlin [#253291]
Datum
14. Juli 2022 14:20
An
Landesamt für Einwanderung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verwaltungsvereinbarung mit dem Landeskriminalamt Berlin (LKA), auf deren Basis das LKA technische Unterstützung bei der Auswertung der Geräte von Ausländer:innen gewährt (gemäß § 48a AufenthG) – wie in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12 334 vom 23. Juni 2022 über Instrumente für Handy-Forensik und Phone-Cracker bei den Berliner Sicherheitsbehörden und beim Landesamt für Einwanderung erwähnt. (Zitat dort: "Das Landeskriminalamt Berlin (LKA) gewährt dem Landesamt für Einwanderung (LEA) auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung technische Unterstützung bei der Beweissammlung.")
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253291 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253291/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Einwanderung
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Anfrage. Wir werden Ihr An…
Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Automatische Antwort: Verwaltungsvereinbarung mit dem LKA Berlin [#253291]
Datum
14. Juli 2022 14:20
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Anfrage. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und uns bei Ihnen melden. Sie möchten einen Termin vereinbaren oder einen vereinbarten Termin ändern? Über https://www.berlin.de/einwanderung/termine/termin-vereinbaren können Sie sich gern online selbst einen Termin buchen oder Änderungen an einem bestehenden Termin erledigen. Hier finden Sie zusätzlich aktuelle Informationen zur Online-Terminvereinbarung: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1041742.php Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur Bedienung: https://www.berlin.de/einwanderung/ueber-uns/aktuelles/artikel.1089355.php Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Einwanderung
Ihre Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgessetz (BlnIFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landesamt für Einwanderung
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgessetz (BlnIFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
16. August 2022
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgessetz (BlnIFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz / G…
An Landesamt für Einwanderung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anträge nach dem Berliner Informationsfreiheitsgessetz (BlnIFG) und dem Verbraucherinformationsgesetz / Geschäftszeichen P113 - [geschwärzt], [geschwärzt] [#253291]
Datum
17. August 2022 16:48
An
Landesamt für Einwanderung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] Ich möchte gegen ihren Bescheid vom 9. August 2022 Widerspruch einlegen. Als Rechtsgrundlage für die Ablehnung meines Antrags nennen sie § 11 des Berliner Informationsfreiheitsgesetz und sprechen konkret davon, dass eine "umfassende Zusammenschau" in die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Einwanderung und dem Landeskriminalamt Berlin "Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden sowie die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen“ aufdecken werde. Obwohl es im gegebenen Fall um eine "schwerwiegende Gefährdung des Gemeinwohls" durch ein Bekanntwerden der fraglichen Dokumente geht, bleibt die konkrete Natur dieser Gefährdung im vorliegenden Bescheid im Dunklen. Warum genau etwa durch die Kenntnis von Absprachen mit dem Landesamt für Einwanderung die Zusammenarbeit mit anderen Behörden "erheblich erschwert" würde, erschließt sich aus diesem Zusammenhang nicht. Vielmehr sollte für eine Ablehnung des Antrags eine tatsächliche und greifbare Gefährdungslage vorliegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil am 10. Februar 2011 (Aktenzeichen 2 K 23.10) in einer Entscheidung über ein Auskunftsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes festgestellt, dass Prognosen über mögliche nachteilige Auswirkungen auf die innere und äußere Sicherheit plausibel und nachvollziehbar sein müssen. Im vorliegenden Bescheid ist das nicht der Fall. Vielmehr steht dem geäußerten Sicherheitsinteresse der Behörde ein öffentliches Informationsinteresse gegenüber, das von der Antragstellerin in Ausübung ihres Berufes als Journalistin geäußert wird. Dieses öffentliche Informationsinteresse ist im vorliegenden Fall in besonderem Maße gegeben, gerade weil es sich um ein Mittel zur Kontrolle der Behörden bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols handelt. Die Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen, die die behördliche Informationsbeschaffung in diesem Fall vielfach darstellt, rechtfertigen meiner Meinung nach ein besonderes öffentliches Auskunftsinteresse. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 253291 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]

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Landesamt für Einwanderung
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Von
Landesamt für Einwanderung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. August 2022 16:48
Status
Warte auf Antwort

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