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Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz

Anfrage an: Auswärtiges Amt

... die "Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz mit USA und Großbritannien", welche heute http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2013/130802-G10Gesetz.html außer Kraft gesetzt wurde, zu.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    2. August 2013
  • Frist
    3. September 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ... die "V…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
2. August 2013 23:06
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
... die "Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz mit USA und Großbritannien", welche heute http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2013/130802-G10Gesetz.html außer Kraft gesetzt wurde, zu.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130802404909] ; Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
12. August 2013 12:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern auf Basis der vom Bundesministerium der Finanzen bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
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Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir bezüglich ihres letzten Schreiben, bezügli…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130802404909] ; Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
14. August 2013 17:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, ich bin mir bezüglich ihres letzten Schreiben, bezüglich der Kosten etwas unsicher... und antworte mit einer Kopie von Matthias Jacob dem Schreiben aus https://fragdenstaat.de/anfrage/verbalnote-zum-g10-gesetz/ vom 29.7.2013 ................... vielen Dank für Ihre Information. Leider teilen Sie mir mit, dass eine Prognose zur Höhe der Gebühren nicht abgegeben werden kann. Frau Bundeskanzlerin Merkel erklärte in der Bundespressekonferenz vom 19. Juli 2013, dass der Bundesaußenminister derzeit mit den USA sowie mit Großbritannien und Frankreich über die Außerkraftsetzung der Verbalnote verhandelt (siehe [1] und [2]). Daher gehe ich davon aus, dass die Verbalnote dem Auswärtigen Amt bereits vorliegt (beispielsweise in den Arbeitsunterlagen des Bundesaußenministers) und nicht erst durch aufwändige Aktensichtung recherchiert werden muss. Insofern halte ich nach wie vor meine Einschätzung aufrecht, dass es sich um eine einfache Anfrage handelt, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt und damit gebührenfrei ist. Bitte teilen Sie mir mit, inwiefern Sie diese Einschätzung teilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in [1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2013/07/2013-07-19-merkel-bpk.html [2] http://youtu.be/J8oIHDQIN1o?t=1h20m41s Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 02.08.2013. Mit …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130802404909] ; Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
19. August 2013 10:04
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
114,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage vom 02.08.2013. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort schreiben Sie unter andern: "Die Verwaltungsvereinbarung mi…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130802404909] ; Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
4. September 2013 12:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Antwort schreiben Sie unter andern: "Die Verwaltungsvereinbarung mit den USA ist derzeit noch als VS - Vertraulich eingestuft. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, eine Prüfung hin sichtlich des Fortbestehens der Gründe für die Einstufung als VS vorzunehmen" Werden Sie mich ggf. kontaktieren und mich über den weiteren Verlauf Informieren, oder müsste ich meine Anfrage diesbezüglich regelmäßig wiederholen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben zu Ihrer Rückfrage vom 04.09.2013. Mit freundl…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130802404909] ; Verwaltungsvereinbarungen zum G10-Gesetz
Datum
18. September 2013 12:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben zu Ihrer Rückfrage vom 04.09.2013. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Stefanie Steinbrück -- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.