Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021

- die Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021

=> in elektronischer Form

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Oktober 2021
  • Frist
    16. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021 [#231128]
Datum
14. Oktober 2021 09:42
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021 => in elektronischer Form
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231128/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage könnte unter Umstän…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128
Datum
18. Oktober 2021 13:51
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
9,3 KB


Sehr Antragsteller/in die Beantwortung Ihrer Anfrage könnte unter Umständen Gebührenpflichtig sein, da der Verwaltungsaufwand nicht ohne weiteres vollständig absehbar ist. Aber der 2. angefangenen halben Stunde wird eine Gebühr in Höhe von 12 Euro je angefangene halbe Stunde erhoben. Bitte teilen Sie mir mit, ob die Anfrage unter diesen Gesichtspunkten aufrecht erhalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128] Sehr << Anrede >> ich erhalte die Anfrage aufr…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128]
Datum
18. Oktober 2021 13:58
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich erhalte die Anfrage aufrecht und danke für die sehr schnelle Rückmeldung! Ich weise darauf hin, dass lediglich die Beratungsgrundlagen (in Form der Verwaltungsvorlagen, des Fraktionsantrags) angefragt wurden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231128/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128]
Datum
10. Dezember 2021 14:15
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021“ vom 14.10.2021 (#231128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231128/
<< Anfragesteller:in >>
IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Kommunalverwaltung Bad Driburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage vom 14.10.2021, #231128 [#231128]
Datum
2. Februar 2022 14:24
An
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021“ vom 14.10.2021 (#231128) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 79 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 231128 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/231128/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021“ [#231128]
Datum
23. März 2022 14:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Behörde antwortet nicht auf die Anfrage und Erinnerungen. Die Anfrage ist jedoch bekannt - ausweislich der Antwort durch [geschwärzt] vom 18.10.2021. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 231128.pdf - 2021-10-18_1-image003.jpg Anfragenr: 231128 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-2346/22 Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-2346/22 Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021 #231128
Datum
28. März 2022 07:35
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-2346/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in vom 14.10.2021 auf Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021 Sehr Antragsteller/in ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Bad Driburg mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-2346/22 Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-2346/22 Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021 #231128
Datum
30. Mai 2022 12:01
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-2346/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag des Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> vom 14.10.2021 auf Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträge zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021 Sehr << Antragsteller:in >> zu meinem oben genannten Schreiben liegt mir immer noch keine Antwort vor. Ich habe die öffentliche Stelle daher unter Fristsetzung aufgefordert, mir ihre Stellungnahme nunmehr unverzüglich zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22, Ihre Anträge auf Informationszugang vom 16.9. bzw. 14.10.2021 Mein Aktenzeichen:…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22, Ihre Anträge auf Informationszugang vom 16.9. bzw. 14.10.2021
Datum
15. August 2022 13:30
Status
Warte auf Antwort
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Anträge auf Informationszugang vom 16.9. bzw. 14.10.2021 Sehr << Antragsteller:in >> da die Stadt Bad Driburg mir auf meine Auskunftsersuchen nicht antwortet, habe ich das Verhalten der Stadt gemäß § 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 IFG NRW beanstandet und den Landrat des Kreises Höxter hierüber in Kenntnis gesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22, Ihre Anträge auf Informationszugang vom 16.9. bzw. 14.10.2021 [#231128] 209.…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22, Ihre Anträge auf Informationszugang vom 16.9. bzw. 14.10.2021 [#231128]
Datum
18. August 2022 08:14
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Sehr << Anrede >> bitte lassen Sie mir die Beanstandung(en?) sowie zusätzlich das Schreiben an den Landrat des Kreis Höxter zukommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW Mein Aktenzeiche…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW
Datum
22. August 2022 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr [geschwärzt], anbei erhalten Sie die Beanstandung sowie das Schreiben an den Kreis Höxter zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-38424-210 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Gesendet: Montag, 15. August 2022 13:29 An: ------@kreis-hoexter.de';-----@kreis-hoexter.de Betreff: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW Kreis Höxter Der Landrat Kommunalaufsicht Moltkestraße 12 37671 Höxter Vorab per E-Mail Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Beanstandung gegenüber der Stadt Bad Driburg nach § 13 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 6 Satz 2 Nr. 3 IFG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anlage übersende ich Ihnen gemäß § 13 Abs. 6 Satz 3 IFG NRW die Beanstandung gegenüber der Stadt Bad Driburg vom heutigen Tag mit der Bitte um Kenntnisnahme. Ich empfehle, im Wege der Rechtsaufsicht die Stadt Bad Driburg anzuweisen, ihren Verpflichtungen nach dem IFG NRW nachzukommen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag ----- Von: [geschwärzt] ([geschwärzt]) Gesendet: Montag, 15. August 2022 13:27 An: '[geschwärzt]' <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Cc:-----@bad-driburg.de' Betreff: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Beanstandung sende ich vorab per E-Mail z.K. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: 0211-38424-210 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: ------- www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 An den Bürgermeister der Stadt Bad Driburg Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW Anträge des Herrn [geschwärzt] vom 16.9.2021 auf Zugang zu Präsentationsfolien/NÖ-Vorlagen AfBSUK und vom 14.10.2021 zu Verwaltungsvorlagen/Anträgen zu TOPs B1, B3, B7 - Ratssitzung 6.9.2021 Folgender Verstoß wird festgestellt: Die Stadt Bad Driburg verstößt gegen § 13 Abs. 4 Nr. 1 IFG NRW, indem sie keine Auskunft gegenüber der Landesbeauftragten für Daten-schutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) erteilt. A. Der Beanstandung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 16.9.2021 beantragte Herr [geschwärzt] über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> bei der Stadt Bad Driburg Zugang zu den vollständigen, gezeigten Präsentationsfolien aus der Sitzung des Ausschusses für Bau, Straßen, Umwelt und Klimaschutz vom 2.9.2021 und zu sämtlichen nichtöffentliche Verwaltungsvorlagen aus der Sitzung. Da er keine Antwort erhielt, erinnerte der Antragsteller am 2.2.2022 an seinen Antrag und schränkte den Antrag auf sämtliche nichtöffentliche Verwaltungsvorlagen aus der Sitzung ein. Am 14.10.2021 beantragte Herr [geschwärzt] ebenfalls über die vorgenannte Plattform Zugang zu den Verwaltungsvorlagen/Anträgen zu TOPs B1, B3, B7 aus der Ratssitzung vom 6.9.2021. Hierzu wurde dem Antragsteller u.a. am 18.10.2021 mitgeteilt, dass die Beantwortung seiner Anfrage unter Umständen eine Gebührenpflicht auslöse. Er wurde deshalb um Mitteilung gebeten, ob die Anfrage unter diesen Gesichtspunkten aufrecht erhalten bleiben soll. Dies hat der Antragsteller mit E-Mail vom gleichen Tag bejaht, erhielt jedoch auch zu dieser Anfrage keinen Informationszugang. Er erinnerte daher mit E-Mail vom 10.12.2021 an seinen Antrag. Da er zu beiden Anträgen keinen Informationszugang erhielt, wandte er sich gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW am 23.3.2022 an die LDI NRW. Mit Auskunftsersuchen vom 28.3.22 forderte die LDI NRW die Stadt Bad Driburg jeweils zur Stellungnahme auf. Mit Datum vom 29.4.2022 wurde an die Beantwortung der beiden Auskunftsersuchen erinnert. Da auch zu diesen Erinnerungen keine Antworten innerhalb von vier Wochen erfolgten, wurde mit Datum vom 30.5.2022 eine Frist bis zum 23.06.2022 zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt. In dem am gleichen Tag geführten Telefonat wurde eine Beantwortung zugesagt. Der gesamte E-Mail-Verkehr ist auch zu finden unter: www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de>----- B. Die Beanstandung wird wie folgt begründet: Die Stadt Bad Driburg hat trotz mehrmaliger Aufforderung keine Auskunft gegenüber der LDI NRW erteilt und verstößt deshalb gegen die Aus-kunftspflicht nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 IFG NRW. Daher wird dieser Verstoß gemäß § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW beanstandet. Ich fordere unter Fristsetzung zum 8. September 2022 zur Stellungnahme gegenüber der LDI NRW auf. Gemäß § 13 Abs. 6 Satz 3 IFG NRW wird der Kreis Lippe als zuständige Aufsichtsbehörde unterrichtet. Der Antragsteller wird darüber informiert, dass eine Beanstandung ausgesprochen wurde.
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW [#231128] Ak…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Beanstandung nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. Abs. 6 Nr. 3 IFG NRW [#231128]
Datum
22. August 2022 09:38
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für die Zusendung der Beanstandung. Ist es möglich, dass Sie mir den Scan (oder besser PDF) des Briefs der förmlichen schriftlichen Beanstandung zusenden? Da die Beanstandung in einem lokalen Online-Nachrichtenportal veröffentlicht werden soll (Namen natürlich geschwärzt), ist das für die Leser griffiger und überzeugender mit entsprechendem Briefkopf etc. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Durchschrift-Beanstandung Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Inf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Durchschrift-Beanstandung
Datum
25. August 2022 09:54
Status
Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.11-2345/22 und 2346/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie eine Durchschrift der Beanstandung als pdf-Datei. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Bad Driburg
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Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
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Datum
7. September 2022 15:01
Status

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Kommunalverwaltung Bad Driburg
Ihr Anfrage zu Unterlagen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2021 Sehr << Antragsteller:…
Von
Kommunalverwaltung Bad Driburg
Betreff
Ihr Anfrage zu Unterlagen aus nichtöffentlicher Sitzung des Stadtrates vom 06.09.2021
Datum
7. September 2022 15:09
Status
image001.jpg
9,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen angeforderten Unterlagen habe ich Ihnen, nach nunmehr erfolgter abschließender Abstimmung und Veröffentlichung des Protokolls, auf dem Portal hochgeladen. Ich bitte Sie um kurze Rückmeldung, ob die Unterlagen (3 Dateien) bei Ihnen eingegangen sind, da es in der Vergangenheit mehrfach zu Problemen beim Hochladen auf dem Portal kam. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen