Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn

Die zur Zeit geltende Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn.
Weiterhin benötige ich die Information, wer die Verwaltungsvorschriften abändern kann.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. März 2018
  • Frist
    7. April 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW Details
Von
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Betreff
Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn [#26899]
Datum
6. März 2018 14:22
An
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die zur Zeit geltende Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn. Weiterhin benötige ich die Information, wer die Verwaltungsvorschriften abändern kann.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eick…
An Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn [#26899]
Datum
12. April 2018 18:48
An
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn“ vom 06.03.2018 (#26899) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26899 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an den Direktor des Landschaftsverbandes W…
Von
Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug NRW
Betreff
Verwaltungsvorschrift für die Forensik in Eickelborn Ihre Nachrichten vom 06.03. und 12.04.2018
Datum
19. April 2018 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an den Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als untere staatliche Maßregelvollzugsbehörde weitergeleitet. Die (umzugsbedingte) späte Bearbeitung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen