Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung

Die Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung in Ihrem Hause sowie die Geschäftsordnung Ihres Hauses.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
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Julian Jacoby
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<< Adresse entfernt >> UIG NRW<< Adresse entfernt…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung [#34773]
Datum
19. November 2018 23:04
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW<< Adresse entfernt >> UIG NRW<< Adresse entfernt >> VIG Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung in Ihrem Hause sowie die Geschäftsordnung Ihres Hauses.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)<< Adresse entfernt >> dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands<< Adresse entfernt >> dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird<< Adresse entfernt >> bitte ich Sie<< Adresse entfernt >> nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind<< Adresse entfernt >> handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein<< Adresse entfernt >> bitte ich Sie<< Adresse entfernt >> mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW<< Adresse entfernt >> § 2 UIG NRW und bitte Sie<< Adresse entfernt >> mir die erbetenen Informationen unverzüglich<< Adresse entfernt >> spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein<< Adresse entfernt >> möchte ich Sie bitten<< Adresse entfernt >> ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby
Julian Jacoby
Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvo…
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung [#34773]
Datum
5. Februar 2019 15:05
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren<< Adresse entfernt >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung“ vom 19.11.2018 (#34773) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 34773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Olfen
Sehr geehrter Herr Jacoby, leider gibt es derzeit keinen kompletten Aktenplan für die Stadt Olfen. Die Ergebnisse…
Von
Kommunalverwaltung Olfen
Betreff
Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung [#34773]
Datum
6. Februar 2019 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
12,9 KB


Sehr geehrter Herr Jacoby, leider gibt es derzeit keinen kompletten Aktenplan für die Stadt Olfen. Die Ergebnisse des weiteren Digitalisierungsprozesses bleiben auch zunächst abzuwarten. Dafür und auch für die Aktenverwaltung sollen mittelfristig Ordnungspläne erstellt werden. Grundsätzlich sind Akten so anzulegen und zu führen, dass sich auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vorgängen zurechtfinden und ohne zeitaufwändige Suche vom Sachverhalt Kenntnis nehmen können. Das Schriftgut ist vollständig und in zeitlicher Reihenfolge abzulegen. Freundliche Grüße

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Julian Jacoby
Sehr geehrte r Herr Wiggen, vielen Dank für die Information Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: …
An Kommunalverwaltung Olfen Details
Von
Julian Jacoby
Betreff
AW: Verwaltungsvorschrift zur Aktenführung [#34773]
Datum
7. Februar 2019 17:41
An
Kommunalverwaltung Olfen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte r Herr Wiggen, vielen Dank für die Information Mit freundlichen Grüßen Julian Jacoby Anfragenr: 34773 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>