Verwaltungsvorschriften der Meldebehörde zur Bestimmung der Hauptwohnung
Anfrage an:
Stadt Heidelberg
Alle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä., die von der Meldebehörde Heidelberg bei der Bestimmung der Hauptwohnung (gemäß §21 und 22 Bundesmeldegesetz) angewandt werden.
Zur Identifizierung finden Sie hier meinen Personalausweis: http://ais.badische-zeitung.de/piece/02/51/ac/0c/38906892-p-590_450.jpg
Anfrage erfolgreich
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Datum9. April 2016
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9. Mai 2016
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