Verwaltungsvorschriften / Leitlinien / kommunale Weisung zu § 28 SGB II Bildung und Teilhabeleistungen

Da Leistungen für Bildung und Teilhabe von den kommunalen Trägern gewährt werden, gibt es keine bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften der BA zur Anwendung der gesetzlichen Vorgaben aus § 28 SGB II.

Es existieren stattdessen eine Vielzahl unterschiedlich ausgestaltete kommunale Leitlinien.

Das Jobcenter Mönchengladbach gewähre diese BuT Leistung somit im Rahmen der kommunalen Weisung. Das heißt, das Jobcenter nimmt zwar die Anträge an, die Entscheidung über den Antrag trifft das Jobcenter Mönchengladbach aber auf der Grundlage einer kommunalen Weisung.

Auf dieser Grundlage erstellt das Jobcenter Mönchengladbach den Bescheid.

Bitte übermitteln Sie mir die kommunale Weisung zur Umsetzung des § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Februar 2020
  • Frist
    26. März 2020
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Thomas Wasilewski
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da Leistung…
An Jobcenter Mönchengladbach Details
Von
Thomas Wasilewski
Betreff
Verwaltungsvorschriften / Leitlinien / kommunale Weisung zu § 28 SGB II Bildung und Teilhabeleistungen [#181097]
Datum
22. Februar 2020 15:43
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da Leistungen für Bildung und Teilhabe von den kommunalen Trägern gewährt werden, gibt es keine bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschriften der BA zur Anwendung der gesetzlichen Vorgaben aus § 28 SGB II. Es existieren stattdessen eine Vielzahl unterschiedlich ausgestaltete kommunale Leitlinien. Das Jobcenter Mönchengladbach gewähre diese BuT Leistung somit im Rahmen der kommunalen Weisung. Das heißt, das Jobcenter nimmt zwar die Anträge an, die Entscheidung über den Antrag trifft das Jobcenter Mönchengladbach aber auf der Grundlage einer kommunalen Weisung. Auf dieser Grundlage erstellt das Jobcenter Mönchengladbach den Bescheid. Bitte übermitteln Sie mir die kommunale Weisung zur Umsetzung des § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Wasilewski Anfragenr: 181097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181097 Postanschrift Thomas Wasilewski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Wasilewski
Jobcenter Mönchengladbach
Sehr geehrter Herr Wasilewski, entsprechend Ihres Antrages erhalten Sie anbei die aktuellen Arbeitshinweise zu § …
Von
Jobcenter Mönchengladbach
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften / Leitlinien / kommunale Weisung zu § 28 SGB II Bildung und Teilhabeleistungen [#181097]
Datum
19. März 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wasilewski, entsprechend Ihres Antrages erhalten Sie anbei die aktuellen Arbeitshinweise zu § 28 SGB II, welche für das Jobcenter Mönchengladbach gelten. Mit freundlichen Grüßen

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Thomas Wasilewski
Sehr geehrte<< Anrede >> ... der Gesetzgeber hat zum 01.08.2019 den § 28 SGB II geändert. Die kommuna…
An Jobcenter Mönchengladbach Details
Von
Thomas Wasilewski
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften / Leitlinien / kommunale Weisung zu § 28 SGB II Bildung und Teilhabeleistungen [#181097]
Datum
19. März 2020 18:49
An
Jobcenter Mönchengladbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ... der Gesetzgeber hat zum 01.08.2019 den § 28 SGB II geändert. Die kommunale Weisung zum § 28 Abs. 4 SGB II ist jedoch nicht auf dem aktuellen Stand. Bitte senden Sie mir die aktuelle Weisung zu. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wasilewski Anfragenr: 181097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181097 Postanschrift Thomas Wasilewski << Adresse entfernt >>