Verwaltungsvorschriften LIFG und VerwGebO IFG NRW

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Verwaltungsvorschriften zum LIFG und zur VerwGebO IFG NRW in der aktuellsten Fassung.

Außerdem bitte ich um Zusendung sämtlicher Handlungsanweisungen, Hinweise etc. zum Umgang mit dem Antrag und den Voraussetzungen des § 2 VerwGebO IFG NRW.

Herzlichen Dank!

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es gibt keine Verwaltungsvorschriften zum IFG NRW oder der VerwGebO IFG NRW. Darüber hinaus wird nur allgemein auf die verschiedenen Kostensätze verwiesen und die Möglichkeit erwähnt, sich von Gebühren befreien zu lassen; ohne allerdings darzulegen, wie genau das funktionieren kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. April 2022
  • Frist
    13. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschriften LIFG und VerwGebO IFG NRW [#245939]
Datum
8. April 2022 23:59
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verwaltungsvorschriften zum LIFG und zur VerwGebO IFG NRW in der aktuellsten Fassung. Außerdem bitte ich um Zusendung sämtlicher Handlungsanweisungen, Hinweise etc. zum Umgang mit dem Antrag und den Voraussetzungen des § 2 VerwGebO IFG NRW. Herzlichen Dank! Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245939/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag H. Antragsteller/in: Verwaltungsvorschriften zum LIFG und zur VerwGebO IFG NRW Sehr Antragsteller/in
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag H. Antragsteller/in: Verwaltungsvorschriften zum LIFG und zur VerwGebO IFG NRW
Datum
12. April 2022 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
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16,3 KB


Sehr Antragsteller/in Sie haben am 08.04.2022 einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) gestellt und bitten um die Verwaltungsvorschriften zum LIFG und zur VerwGebO IFG NRW. Ferner bitten Sie um Zusendung sämtlicher Handlungsanweisungen, Hinweise e.t.c. zum Umgang mit dem Antrag und den Voraussetzungen des §2 VerwGebO IFG NRW. Zu den genannten Vorschriften bestehen keine Verwaltungsvorschriften. Sie finden alle die Regelungen, die in Zusammenhang mit dem IFG NRW stehen, unter www.recht.nrw.de<http://www.recht.nrw.de> (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=IFG). Darüber hinaus kann ich Ihnen zwei Informationen im Kontext des Themas "Kosten" zukommen lassen (siehe Anlage I und II), die aber keinen Regelungscharakter haben. In der Hoffnung Ihnen damit geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen