Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes

Laut Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit existieren im Bereich der Abteilung II ("Verfassungsschutz") offenbar Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes, deren Übersendung ich hiermit beantrage.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. März 2013
  • Frist
    30. April 2013
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fo…
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Betreff
Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes
Datum
29. März 2013 08:53
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit existieren im Bereich der Abteilung II ("Verfassungsschutz") offenbar Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes, deren Übersendung ich hiermit beantrage.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sowie nach § 18 a IFG in Verbindung mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie nach § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 IFG /§ 3 Abs. 3 UIG /§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen…
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Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes
Datum
30. April 2013 23:31
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes" vom 29.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Stunden, 31 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen…
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Betreff
AW: AW: Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes
Datum
23. Mai 2013 17:37
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes" vom 29.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Wochen, 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen…
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Betreff
AW: AW: AW: Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes
Datum
8. Juli 2013 19:34
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes" vom 29.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bishe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes"
Datum
14. Juli 2013 13:26
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/3711 Leider ist mir auf meinen IFG-Antrag vom 29.03.2013 bisher noch keine Antwort zugegangen. Die Dreimonatsfrist nach VwGO ist daher abgelaufen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2013 Sehr geehrter [...], bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, das…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Juli 2013
Datum
15. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [...], bezugnehmend auf Ihre o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Sie zwar nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einen Anspruch auf unverzügliche Entscheidung über Ihren Antrag haben. Gleichwohl haben Sie keinen Anspruch auf Akteneinsicht in die bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Abteilung II, geführten Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterrordateigesetzes, da das IFG nach § 32 Abs. 3 Verfassungsschutzgesetz Berlin (abrufbar unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/verfassungsschutz/vsg_bln_2010.pdf) auf die von der Verfassungsschutzabteilung der Senatsverwaltung für Inneres geführten Akten keine Anwendung findet. Daher haben wir davon abgesehen, uns in dieser Angelegenheit an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport zu wenden. Wir bedauern, Ihnen keine für Sie günstigere Mitteilung machen zu können, hoffen aber dennoch, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen [...]

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AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2013 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwa…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2013
Datum
24. Juli 2013 19:37
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe des Antiterror-Datei-Gesetzes" vom 29.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate, 3 Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>