Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche aktuelle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie für Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.
Hochachtungsvoll,
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum29. Januar 2020
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3. März 2020
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