Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen

Anfrage an: Stadt Leipzig

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche aktuelle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie für Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG.

Hochachtungsvoll,

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen [#177631]
Datum
29. Januar 2020 11:09
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche aktuelle Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen, Richtlinien o.ä. hinsichtlich der Erteilung von Duldungen nach § 60a AufenthG, von Duldungen für Personen mit ungeklärter Identität nach § 60b AufenthG, von Ausbildungsduldungen nach § 60c AufenthG sowie für Beschäftigungsduldungen nach § 60d AufenthG. Hochachtungsvoll, Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177631
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig bearbeiten …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen [#177631] [Antwort]
Datum
29. Januar 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig bearbeiten zu können, muss dieser Ihre Postadresse enthalten. Nach § 3 Informationsfreiheit haben nur Einwohner/-in der Stadt Leipzig Anspruch auf Zugang zu den von dieser Satzung erfassten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Abend Katrin Kujath, Ich danke für ihre Nachricht. Meine Anschrift entnehmen Sie den Angaben unten. ... Mi…
An Stadt Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen [#177631] [Antwort] [#177631]
Datum
29. Januar 2020 22:48
An
Stadt Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Abend Katrin Kujath, Ich danke für ihre Nachricht. Meine Anschrift entnehmen Sie den Angaben unten. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177631 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177631 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Leipzig
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen [#177631] [Antwort]
Datum
30. Januar 2020 08:50
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Auskunft nach der Informationsfreiheitssatzung zu Verwaltungsvorschriften zur Erteilung von Duldungen haben wir an das Ordnungsamt weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten (Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der Verwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis. Ansprechpartner für Ihren Antrag ist das Ordnungsamt Tel. 0341/ 123 8850 (Sekretariat). Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in der Ausländerbehörde …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig
Datum
27. Februar 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Ausländerbehörde Leipzig wurde Ihre E-Mail vom 29.01.2020 bezüglich Ihres Antrages nach der Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Stadt Leipzig weitergeleitet. Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden, da dieser nicht unter den Geltungsbereich der IFS fällt. Gemäß § 1 Abs. 2 IFS gilt diese Satzung u. a. für die Stadtverwaltung Leipzig, soweit sie Aufgaben in weisungsfreien Angelegenheiten wahrnimmt. Bei dem von Ihnen angefragten Thema (Duldungserteilung) handelt es sich jedoch um eine weisungsgebundene Pflichtaufgabe. Für weitere Informationen zu diesem Thema empfehle ich den Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern. Dort wurden die Anwendungshinweise zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen