Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach

Anzahl der

Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren
zum Blitzer an der B29 bei 73463 Westhausen-Reichenbach

Aufgeteilt in erfolgreich geahndete Verstöße

1.1 von PKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen
- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)
1.2. von LKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen
- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)

2.1 von PKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen
- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)
2.2 von LKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen
- aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr)

sowie
die Punkte 2.1 + 2.2 für nicht erfolgreich geahndete und nicht geahndete Verstöße, aus welchen Gründen auch immer.

Ergebnis der Anfrage

Aufgrund der hohen Kosten habe ich mir die gewünschten Informationen anderweitig besorgt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • Kosten dieser Information:
    2400,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl der V…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
14. Januar 2019 12:50
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl der Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei 73463 Westhausen-Reichenbach Aufgeteilt in erfolgreich geahndete Verstöße 1.1 von PKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen - aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr) 1.2. von LKW-Lenkern mit Nennung der Höhe der Verwarnungsgeld/Geldbussen/Strafen - aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr) 2.1 von PKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen - aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr) 2.2 von LKW-Lenkern mit km/h der Geschwindigkeitsüberschreitungen - aufgeteilt in: Tageszeit (05.-20.00 Uhr) und Nachtzeit (20-00 - 05.00 Uhr) sowie die Punkte 2.1 + 2.2 für nicht erfolgreich geahndete und nicht geahndete Verstöße, aus welchen Gründen auch immer.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft. Sie erhalten…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
14. Januar 2019 15:22
Status
Warte auf Antwort

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

image153019.PNG
9,2 KB
image53786d.JPG
2,4 KB
imagec6ffd9.JPG
1,6 KB
imageeaab96.JPG
1,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft. Sie erhalten baldmöglichst von uns Bescheid, welche Daten wir in welcher Form verfügbar haben und ob und ggf. in welcher Höhe Kosten für die Auskunft anfallen. _________ Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen angefragten Daten…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
1. Februar 2019 12:06
Status
Warte auf Antwort
image32acd2.JPG
2,4 KB
image71bc33.PNG
9,2 KB
imagea48080.JPG
1,6 KB
imagee163f0.JPG
1,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anfrage kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die von Ihnen angefragten Daten haben wir nicht in der gewünschten Tiefe vorliegen. Standardmäßig werden die Daten so ausgewertet, wie Sie sie im Anhang finden. Die beiden angehängten Dateien können wir Ihnen deshalb kostenlos zur Verfügung stellen. Sofern die Daten weiter ausgewertet werden sollen, um die von Ihnen erfragten Details beantworten zu können, wäre eine manuelle Erhebung erforderlich. Dafür entstünde ein geschätzter Aufwand in Höhe von ca. 40 Arbeitsstunden à 60 Euro - insgesamt also ca. 2.400 Euro. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diese gebührenpflichtige Auswertung wünschen. Die Auswertung selbst könnte personalbedingt frühestens beginnend ab 4. März 2019 erfolgen. __________ Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für die Zusendung der Auswertungen. Die Basisdaten dieser Auswertun…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
7. Februar 2019 10:14
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich danke für die Zusendung der Auswertungen. Die Basisdaten dieser Auswertung enthalten sicherlich Informationen zu den von mir angefragten Zeitangaben. Wäre es mit geringem Aufwand möglich, mir die Basisdaten der zur Verfügung zu stellen? Eine Konsoldierung der Daten zur Beantwortung meiner Fragen, kann ich dann selbst durchführen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in ich lasse prüfen, ob es mit geringem Aufwand möglich ist, Ihnen die gewünschten Daten…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
11. Februar 2019 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image735584.JPG
1,6 KB
image904586.JPG
2,4 KB
image944afd.JPG
1,1 KB
imagefa10bd.PNG
9,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in ich lasse prüfen, ob es mit geringem Aufwand möglich ist, Ihnen die gewünschten Daten zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum B…
An Landratsamt Ostalbkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
21. Februar 2019 08:33
An
Landratsamt Ostalbkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach“ vom 14.01.2019 (#36344) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. In meiner ergänzenden Anfrage vom 7.2.2019 bat ich um den Basisdatensatz Ihrer Auswertung. Ich bin der Meinung, dass dieser ohne grossen Aufwand und in kurzer Zeit übergeben werden kann. (Format dB, CSV, XLS od. vgl.) Zur Vermeidung weiterer Schritte, bitte ich Sie um Antwort bis zum 28.2.2019. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36344 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Überprüfung durch unseren Fachbereich wegen Ihrer ergänzenden Anfrage (Übersendu…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
22. Februar 2019 11:23
Status
image5d50eb.JPG
1,6 KB
image7b6d97.JPG
1,1 KB
imagedf327f.JPG
2,4 KB
imageeb8cd4.PNG
9,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in eine Überprüfung durch unseren Fachbereich wegen Ihrer ergänzenden Anfrage (Übersendung der Basisdaten) hat ergeben, dass die Separierung dieser Daten systemtechnisch von uns nicht durchgeführt werden kann. Insofern verweisen wir auf unsere Antwort vom 1. Februar 2019 und betrachten Ihre Anfrage damit als beantwortet im Sinne des LIFG, da wir Ihnen kostenlos die von uns standardmäßig vorliegenden Auswertungen bereits übersandt haben. Sollten Sie an einer manuellen Erhebung durch uns mit geschätztem Aufwand in Höhe von 2.400 Euro (siehe unsere A-Mail vom 1. Februar 2019) Interesse haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ostalbkreis
Dietterle Susanne möchte die Nachricht "Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei W…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
Rückruf: Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
22. Februar 2019 11:27
Status
Dietterle Susanne möchte die Nachricht "Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]" zurückrufen.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Ostalbkreis
Sehr geehrtAntragsteller/in eine Überprüfung durch unseren Fachbereich wegen Ihrer ergänzenden Anfrage (Übersendu…
Von
Landratsamt Ostalbkreis
Betreff
AW Verwarnungs-/Bußgeld- und Strafverfahren zum Blitzer an der B29 bei Westhausen-Reichenbach [#36344]
Datum
22. Februar 2019 11:29
Status
image334800.JPG
2,4 KB
image600a4f.PNG
9,2 KB
image6b9615.JPG
1,6 KB
image8e4870.JPG
1,1 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in eine Überprüfung durch unseren Fachbereich wegen Ihrer ergänzenden Anfrage (Übersendung der Basisdaten) hat ergeben, dass die Separierung dieser Daten systemtechnisch von uns nicht durchgeführt werden kann. Insofern verweisen wir auf unsere Antwort vom 1. Februar 2019 und betrachten Ihre Anfrage damit als beantwortet im Sinne des LIFG, da wir Ihnen kostenlos die von uns standardmäßig vorliegenden Auswertungen bereits übersandt haben. Sollten Sie an einer manuellen Erhebung durch uns mit geschätztem Aufwand in Höhe von 2.400 Euro (siehe unsere E-Mail vom 1. Februar 2019) Interesse haben, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen