Verweigerung der Wahl Zweitimpfung wieder mit AstraZeneca
Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die StiKo sagen, dass auch bei Personen U60 die zweite Impfung mit AstraZeneca erfolgen kann nach ärztlicher Aufklärung und Risikoanalyse. So steht es auch im neuen Aufklärungsblatt für die Zweitimpfung. Die Impfzentren im Land NRW verweigern dieses aber und der Hausarzt hat diesen Impfstoff nicht. Mit welchem Recht dürfen Länder oder Städte diese ja medizinische Entscheidung verweigern? Wenn die Hausärzte AstraZeneca nicht erhalten ist man auf das Impfzentrum angewiesen. Es geht hier nicht um generelle freie Wahl eines Impfstoffes sondern um die 2,2 Millionen Menschen die bereits auf Grund ihrer Einstufung in eine Risiko Kategorie ja bereits eine erste Impfung mit AstraZeneca erhalten haben. Und zu heterogen Impfungen gibt es noch keine fertige Studie. Hier muss den Patienten doch ein Mitspracherecht eingeräumt werden, was Sie und Das RKI ja auch getan haben, aber die Impfzentren verweigern dieses.
Bitte um schnelle Antwort oder Entscheidung, denn wir alle haben nicht viel Zeit weil die Zweitimpfungen jetzt anstehen.
Anfrage eingeschlafen
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Datum1. Mai 2021
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5. Juni 2021
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