Verweigerung der Wahl Zweitimpfung wieder mit AstraZeneca

Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die StiKo sagen, dass auch bei Personen U60 die zweite Impfung mit AstraZeneca erfolgen kann nach ärztlicher Aufklärung und Risikoanalyse. So steht es auch im neuen Aufklärungsblatt für die Zweitimpfung. Die Impfzentren im Land NRW verweigern dieses aber und der Hausarzt hat diesen Impfstoff nicht. Mit welchem Recht dürfen Länder oder Städte diese ja medizinische Entscheidung verweigern? Wenn die Hausärzte AstraZeneca nicht erhalten ist man auf das Impfzentrum angewiesen. Es geht hier nicht um generelle freie Wahl eines Impfstoffes sondern um die 2,2 Millionen Menschen die bereits auf Grund ihrer Einstufung in eine Risiko Kategorie ja bereits eine erste Impfung mit AstraZeneca erhalten haben. Und zu heterogen Impfungen gibt es noch keine fertige Studie. Hier muss den Patienten doch ein Mitspracherecht eingeräumt werden, was Sie und Das RKI ja auch getan haben, aber die Impfzentren verweigern dieses.
Bitte um schnelle Antwort oder Entscheidung, denn wir alle haben nicht viel Zeit weil die Zweitimpfungen jetzt anstehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Sandra Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sowohl das Bundes…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Sandra Müller
Betreff
Verweigerung der Wahl Zweitimpfung wieder mit AstraZeneca [#219579]
Datum
1. Mai 2021 08:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sowohl das Bundesministerium für Gesundheit als auch die StiKo sagen, dass auch bei Personen U60 die zweite Impfung mit AstraZeneca erfolgen kann nach ärztlicher Aufklärung und Risikoanalyse. So steht es auch im neuen Aufklärungsblatt für die Zweitimpfung. Die Impfzentren im Land NRW verweigern dieses aber und der Hausarzt hat diesen Impfstoff nicht. Mit welchem Recht dürfen Länder oder Städte diese ja medizinische Entscheidung verweigern? Wenn die Hausärzte AstraZeneca nicht erhalten ist man auf das Impfzentrum angewiesen. Es geht hier nicht um generelle freie Wahl eines Impfstoffes sondern um die 2,2 Millionen Menschen die bereits auf Grund ihrer Einstufung in eine Risiko Kategorie ja bereits eine erste Impfung mit AstraZeneca erhalten haben. Und zu heterogen Impfungen gibt es noch keine fertige Studie. Hier muss den Patienten doch ein Mitspracherecht eingeräumt werden, was Sie und Das RKI ja auch getan haben, aber die Impfzentren verweigern dieses. Bitte um schnelle Antwort oder Entscheidung, denn wir alle haben nicht viel Zeit weil die Zweitimpfungen jetzt anstehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller Anfragenr: 219579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219579/
Mit freundlichen Grüßen Sandra Müller
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Müller, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannte…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Verweigerung der Wahl Zweitimpfung wieder mit AstraZeneca [#219579]
Datum
5. Mai 2021 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Müller, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Mai 2021. Ihren Erwartungen vermag das Bundesmini…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Verweigerung der Wahl Zweitimpfung wieder mit AstraZeneca [#219579]
Datum
7. Mai 2021 14:29
Status
image003.jpg
1,6 KB


Sehr geehrte Frau Müller, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 1. Mai 2021. Ihren Erwartungen vermag das Bundesministerium für Gesundheit nicht zu entsprechen. Die Zuständigkeit für die Organisation der Impfungen in den Impfzentren liegt bei den Bundesländern. Fragen und Antworten zur Impfung mit AstraZeneca finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfung-astrazeneca.html Mit freundlichen Grüßen