Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien

- allgemeine Weisung - und Entscheidungsinstrumente: Dienstanweisung Asyl, Dienstanweisung AVS (Asylverfahrenssekretariat), Rundschreiben, Texthandbuch Allgemeiner Teil, inkl. Textbausteine und Gerüstbescheide
- Herkunftsländerleitsätze
- "Besserwisser", eine bundesamtsinterne fachliche Aufbereitung von asylrechtlichen Themen, gerichtet an Entscheiderinnen und Entscheider, ohne Weisungscharakter
- Länderreporte
- Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes
- Stellungnahmen der deutschen Auslandsvertretungen
- Gutachten von Sachverständigen, Universitäten, NGOs
- Berichte von Internationalen Organisationen (wie UN, IOM, AI, EUAA, ACLED etc.)
- MILo-Datenbank
- MILo-Rechtsprechungsdatenbank

die für Entscheidungen bei Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan und Syrien genutzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2022
  • Frist
    28. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - allgemeine Weis…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien [#246978]
Datum
23. April 2022 14:33
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- allgemeine Weisung - und Entscheidungsinstrumente: Dienstanweisung Asyl, Dienstanweisung AVS (Asylverfahrenssekretariat), Rundschreiben, Texthandbuch Allgemeiner Teil, inkl. Textbausteine und Gerüstbescheide - Herkunftsländerleitsätze - "Besserwisser", eine bundesamtsinterne fachliche Aufbereitung von asylrechtlichen Themen, gerichtet an Entscheiderinnen und Entscheider, ohne Weisungscharakter - Länderreporte - Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes - Stellungnahmen der deutschen Auslandsvertretungen - Gutachten von Sachverständigen, Universitäten, NGOs - Berichte von Internationalen Organisationen (wie UN, IOM, AI, EUAA, ACLED etc.) - MILo-Datenbank - MILo-Rechtsprechungsdatenbank die für Entscheidungen bei Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan und Syrien genutzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246978/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde nunmehr an da…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien [#246978]
Datum
26. April 2022 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde nunmehr an das für IFG-Verfahren zuständige Referat 13B, Justiziariat, weitergeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, das unter dem Aktenzeichen IFG-1025 geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie, stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 23.05.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datens... Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> nach kursorischer Ermittlung der von Ihnen erbetenen Unterlagen möchte ic…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien [#246978]
Datum
2. Mai 2022 14:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> nach kursorischer Ermittlung der von Ihnen erbetenen Unterlagen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich – entgegen Ihrer Annahme – nicht um eine einfache Auskunft gem. Nr. 1.1 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV handelt. Eine solche liegt nur dann vor, wenn die Vorbereitung gar keinen oder zumindest nur einen sehr geringen Verwaltungsaufwand verursacht. Die von Ihnen gestellte Anfrage geht allein schon aufgrund des Umfangs der angefragten Dokumente weit darüber hinaus. So ist davon auszugehen, dass die Gebühren unter Berücksichtigung pauschaler Personalkostensätze die Höchstgrenze von 500 € deutlich überschreiten und somit eine Kappung bei 500 € eintritt. Eine Ermäßigung aus Gründen der Billigkeit oder eines öffentlichen Interesses ist nicht ersichtlich. Der von Ihnen gestellte Antrag in der aktuellen Form bedarf die Einbindung mehrerer Fachreferate sowie die Sichtung einer derzeit noch nicht zu beziffernden sehr hohen Anzahl an Dokumenten. Daher wird sich auch vorbehalten, den Antrag bereits aufgrund eines unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes abzulehnen. Weiter wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass ein nicht unerheblicher Teil der angefragten Unterlagen (z.B. Herkunftsländerleitsätze) als VS-NfD (Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch) eingestuft sind und somit gem. § 3 IFG kein Anspruch auf Informationszugang besteht. Sie werden daher darum gebeten, 1. mitzuteilen, ob Sie trotz der voraussichtlichen Gebühren in Höhe von 500 € an Ihrem Antrag festhalten. 2. Sollte dies der Fall sein: den Antrag weiter zu konkretisieren. So könnten die angefragten Unterlagen in zeitlicher als auch in thematischer Hinsicht eingeschränkt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die erste Einschätzung. Ihrer Bewertung, an de…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien [#246978]
Datum
14. Mai 2022 09:03
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht und die erste Einschätzung. Ihrer Bewertung, an der Herausgabe der von mir angeforderten Unterlagen möchte ich widersprechen. Allein die hohe Anzahl an Menschen aus Afghanistan und Syrien, die Anträge beim BAMF gestellt haben kombiniert mit den seit Jahren steigenden als rechtswidrig festgestellten Asylentscheidungen Ihrer Behörde spricht dafür, die vom BAMF für Ihre Entscheidungen verwendeten Daten einer Prüfung durch die Öffentlichkeit vorzulegen. Es besteht ein hohes öffentliches Interesse, bei einem derart sensiblen Thema Transparenz zu erzeugen. Ihre Behörde entscheidet immerhin über Menschenleben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246978 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246978/

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kan…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN][NdB INFO: URL entschaerft] AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen für Menschen aus Afghanistan und Syrien [#246978]
Datum
25. Mai 2022 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach Rücksprache mit dem Fachbereich kann ich Ihnen mitteilen, dass der überwiegende Teil der von Ihnen begehrten Herkunftsländerinformationen öffentlich zugänglich ist. Und zwar können Sie unter https://milo.bamf.de kostenfrei die Länderberichte, Gutachten, Anfragebeantwortungen und die deutsche Asylrechtsprechung zu allen Herkunftsländern abrufen. Folglich finden Sie hier auch die von Ihnen erbetenen Herkunftsländerinformationen für die Länder Afghanistan und Syrien. Nicht enthalten sind lediglich kostenpflichtige und urheberrechtlich geschützte Dokumente, wie z.B. Presseartikel, sowie Dokumente, die mit VS-NfD (Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch) eingestuft sind. In beiden Fällen sind diese jedoch gem. § 6 IFG (urheberrechtlich geschützte Dokumente) sowie § 3 IFG (Dokument mit VS-NfD Einstufung) ohnehin vom Informationszugang ausgeschlossen. Nicht in MILo vorhanden sind zudem die internen Dienstanweisungen (DA-Asyl sowie DA-AVS). Diese habe ich Ihnen als Anlage der E-Mail beigefügt. Da Sie in MILo – bis auf die genannten Ausnahmen – die für die Entscheidungen des Bundesamtes maßgeblichen Herkunftsländerinformationen zur Bewertung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan und Syrien abrufen können, gehe ich davon aus, dass sich Ihre Anfrage somit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen

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