Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen

eine Auflistung sämtlicher derzeit verwendeter Materialien (Zusammenfassungen, Berichte, Verordnungen, Handlungsanweisungen, etc. ) zur Bewertung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan sowie der Arabischen Republik Syrien.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung s…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen [#243284]
Datum
14. März 2022 21:24
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung sämtlicher derzeit verwendeter Materialien (Zusammenfassungen, Berichte, Verordnungen, Handlungsanweisungen, etc. ) zur Bewertung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan sowie der Arabischen Republik Syrien.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243284/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen [#243284]
Datum
16. März 2022 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 14.03.2022, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-1014 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie, stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 14.04.2022. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag, mit dem Sie "eine Auflistung säm…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verwendete Datenbasis zur Bewertung von Asylanträgen [#243284]
Datum
14. April 2022 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren unten stehenden IFG-Antrag, mit dem Sie "eine Auflistung sämtlicher derzeit verwendeter Materialien (Zusammenfassungen, Berichte, Verordnungen, Handlungsanweisungen, etc. ) zur Bewertung von Asylanträgen von Menschen aus Afghanistan sowie der Arabischen Republik Syrien" begehren. Diesen kann ich Ihnen wie folgt beantworten: - allgemeine Weisung - und Entscheidungsinstrumente: Dienstanweisung Asyl, Dienstanweisung AVS (Asylverfahrenssekretariat), Rundschreiben, Texthandbuch Allgemeiner Teil, inkl. Textbausteine und Gerüstbescheide - Herkunftsländerleitsätze - "Besserwisser", eine bundesamtsinterne fachliche Aufbereitung von asylrechtlichen Themen, gerichtet an Entscheiderinnen und Entscheider, ohne Weisungscharakter - Länderreporte - Auskünfte und Lageberichte des Auswärtigen Amtes - Stellungnahmen der deutschen Auslandsvertretungen - Gutachten von Sachverständigen, Universitäten, NGOs - Berichte von Internationalen Organisationen (wie UN, IOM, AI, EUAA, ACLED etc.) - MILo-Datenbank - MILo-Rechtsprechungsdatenbank Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Nennung sämtlicher Quellen nicht möglich ist. Das Bundesamt bedient sich zahlreicher Informationskanäle, die zum Teil in die erwähnten Leitsätze und Textbausteine einfließen. Überdies ist die Lage in den genannten Herkunftsländern und somit auch die verfügbaren Informationen dynamisch. Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen