Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020

Eine Auflistung der 2019 und 2020, bis einschließlich heute, im Bieneninstitut verwendeten Tierarzneimittel. Die Auflistung soll für beide Jahre separat erfolgen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung der 20…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
30. November 2020 20:54
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der 2019 und 2020, bis einschließlich heute, im Bieneninstitut verwendeten Tierarzneimittel. Die Auflistung soll für beide Jahre separat erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Sehr geehrteAntragsteller/in die als Anlage angefügte Eingangsbestätigung ist postalisch zu Ihnen unterwegs. Ich …
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
WG: Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
7. Dezember 2020 10:38
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20201204_Eingangsbesttigung_NAME.pdf
163,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in die als Anlage angefügte Eingangsbestätigung ist postalisch zu Ihnen unterwegs. Ich bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Eingangsbestätigung. Ich möchte meine Anfrage trotz einer m…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
9. Dezember 2020 20:53
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in herzlichen Dank für ihre Eingangsbestätigung. Ich möchte meine Anfrage trotz einer möglichen Datenweitergabe und einer möglichen Kostenübernahme aufrechterhalten. Meines Wissens nach sollte allerdings eine Anhörung Dritter nicht nötig sein, da das Bieneninstitut Celle Teil des LAVES ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage angefügte Dokumente ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit fre…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
WG: Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
14. Dezember 2020 12:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das als Anlage angefügte Dokumente ist auf dem Postwege zu Ihnen unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte sie meinen Antrag auf Informationsauskunft nochmals zu prüfen. Meiner Eins…
An Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
16. Dezember 2020 21:39
An
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte sie meinen Antrag auf Informationsauskunft nochmals zu prüfen. Meiner Einschätzung nach hat mein Auskunftsersuchen Umweltinformationen i. S. d. § 2 Abs. 3 UIG zum Gegenstand. Honigbienen können nicht in einem geschlossenen System gehalten werden und sind sehr mit ihrer Umwelt verbunden. Auch sind bei Honigbienen, in Gegensatz zu den meisten anderen Nutztieren, die durch Menschen gehalten und genutzten Bienenvölker mit wildlebenden Populationen untereinander in Kontakt. Auch wenn im Institut für Bienenkunde Celle Tierarzneimittel nur sachgemäß angewendet werden würden und die imkerlichen Arbeiten in guter fachlicher Praxis durchgeführt werden würden, würde es bei einigen Mitteln zu Freisetzungen von Stoffen in die nähere Umwelt kommen. So hat die Anwendung von Arzneimitteln bei Honigbienen höchstwahrscheinlich Auswirkungen auf Umweltbestandteile. Hauptsächlich werden wahrscheinlich Varroazide, wie etwa Amitraz oder Perizin, angewendet. Diese Mittel werden zur Bekämpfung der Varroamilbe angewendet. Also haben diese Mittel Auswirkungen auf die Varroamilbe, die kein Nutztier ist, also Teil der Artenvielfalt ist. Über die Varroamilbe haben Varroazide möglicherweise inierekt auch Auswirkungen auf andere Wildtiere. So parasitieren Varroamilben unter anderem verschiedene Hummelarten. Varroazide wirken auch auf andere Spinnentiere negativ. So wird durch verschiedene Varroazide auch der Bücherskorpion geschädigt, dessen Lebensraum unter anderem Bienenstöcke sind. Auch verschiedene Hautflüglerarten sind in Bienenvölkern auf Nahrungssuche unterwegs. So sind im gerade zu Zeiten, in denen viele Varroazide eigentlich üblicherweise angewendet werden würden, oftmals diverse Wespenarten in Bienenvölkern anzutreffen. Auch auf diese wäre eine Auswirkung möglich. Die Applikation des Varroazids Ameisensäure sollte eigentlich durch die Verwendung eines geeigneten Verdunsters erfolgen. Dies hat, jedenfalls in der nächsten Umgebung, Auswirkungen auf den Umweltbestandteil Luft. Durch die erhöhte Konzentration von Ameisensäure in der Umgebungsluft, kommt es teilweise zu einer Schädigung der unmittelbar am Bienenstock wachsenden Pflanzen. Diese Pflanzen sind in den meisten Fällen Teil der Artenvielfalt. Das Varroazid Oxalsäure kann, auch wenn es im Bieneninstitut Celle sachgemäß angewendet werden würde, bei der Applikation in den Umwelbestandteil Boden gelangen. Das sind nur einige Beispiele, wie Tierarzneimittel, zur Anwendung bei der Honigbiene, Auswirkungen auf Umweltbestandteile haben könnten oder haben. Auch eine Kontamination der Lebensmittelkette ist durch die Anwendung von Tierarzneimittel möglich. Die größte Gefahr der Kontamination ist bei der Ernte und Erzeugung von Bienenprodukten. Ein Beispiel hierfür wären die von ihnen herausgegebenen Untersuchungsergebnisse, der 2019 im Institut für Bienenkunde geernteten, Heidehonige. Hier ist bei den meisten Proben der Gehalt des Varroazids Amitraz deutlich über der festgesetzten Rückstandshöchstmenge. Also ist es wahrscheinlich, zumindest bei unsachgemäßer Anwendung, eine Kontamination der Lebensmittelkette durch die Anwendung von Arzeimitteln bei Honigbienen möglich. Ich bitte sie die obigen Punkte bei einer erneuten Prüfung zu beachten. Für eventuelle Rückfragen stehe ich gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204716/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie anliegende Dokumente. Der Bescheid geht Ihnen auch postalisch zu, o…
Von
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Betreff
AW: WG: Verwendete Tierazneimittel im Bieneninstitut Celle 2019 und 2020 [#204716]
Datum
18. Dezember 2020 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte öffnen Sie anliegende Dokumente. Der Bescheid geht Ihnen auch postalisch zu, organisatorisch bedingt allerdings erst nach den Weihnachtsfeiertagen. Mit freundlichen Grüßen