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Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein

Nach Paragraf 13 Abwasserabgabengesetz, ist eine Verwendung der Abwasserabgabe zweckgebunden. Wie wurde die Abwasserabgabe 2018 und 2019 in Schleswig-Holstein verwendet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2020
  • Frist
    19. Juli 2020
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Paragraf 13 Abw…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
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Betreff
Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein [#189372]
Datum
19. Juni 2020 08:18
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Paragraf 13 Abwasserabgabengesetz, ist eine Verwendung der Abwasserabgabe zweckgebunden. Wie wurde die Abwasserabgabe 2018 und 2019 in Schleswig-Holstein verwendet?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189372/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in am 19.06.2020 haben Sie auf Grundlage des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holste…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: [EXTERN] Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein [#189372]
Datum
14. Juli 2020 13:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
AbwAG-Aufkommen2018_AnfrageIZG-SH.xlsx
14,3 KB
AbwAG-Aufkommen2019_AnfrageIZG-SH.xlsx
13,1 KB
image001.jpg
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 19.06.2020 haben Sie auf Grundlage des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) Informationen zur Verwendung der Abwasserabgabe in den Jahre 2018 und 2019 angefordert. Die Abwasserabgabe wurde in den Jahren 2018 und 2019 wie folgt verwendet: Verwendung der Abgabe aus der Abgabe finanzierter Betrag in € 2018 2019 Betriebszuschuss des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) – Umsetzung von Maßnahmen für erforderliche Personal- und Sachaufwendungen im laufenden Betrieb Investitionszuschuss des LKN.SH – Investitionsaufwendungen (längerfristige Anlagegüter) zur Verfügung Der LKN.SH erfüllt öffentliche Aufgaben im Bereich des Küstenschutzes, der Häfen und der Küstengewässerkunde sowie der Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. 681.330,58 205.000,00 949.831,35 142.650,06 Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug nach dem Abwasserabgabengesetz einschließlich der Personalkosten die mit der Verausgabung der Mittel im Zusammenhang stehen 1.047.897,76 1.689.353,08 Maßnahmen, die der Verbesserung oder Erhaltung der Gewässergüte im Sinne des Abwasserabgabengesetz 192.238,22 239.516,00 Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, Wiedervernässung, Niedermoore und zur Verminderung von Stoffeinträgen 31.703,34 35.500,00 Bekämpfung von Meeresverschmutzung im Rahmen der Beschaffung, Unterhaltung und Betreibung von erforderlichen Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen, Anteil Schleswig-Holstein 1.456.643,95 1.706.773,12 Grundlagen zur Verbesserung der Güte der Küstengewässer 1.111.070,50 1.191.989,64 Grundlagen zur Verbesserung der Gute der Binnengewässer 2.154.314,45 2.318.041,83 Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz“ für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnischen Maßnahmen (Kofinanzierungsanteil) 1.430.440,48 1.857,312,63 Gesamt 8.310.639,28 10.130.967,71 Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Strauch, Carola (MELUND) möchte die Nachricht "[EXTERN] Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein …
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
Rückruf: [EXTERN] Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein [#189372]
Datum
14. Juli 2020 13:12
Status
Strauch, Carola (MELUND) möchte die Nachricht "[EXTERN] Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein [#189372]" zurückrufen.

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Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Sehr geehrteAntragsteller/in am 19.06.2020 haben Sie auf Grundlage des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holste…
Von
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Betreff
WG: [EXTERN] Verwendung der Abwasserabgabe in Schleswig-Holstein [#189372]
Datum
14. Juli 2020 13:12
Status
image001.jpg
4,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in am 19.06.2020 haben Sie auf Grundlage des Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) Informationen zur Verwendung der Abwasserabgabe in den Jahre 2018 und 2019 angefordert. Die Abwasserabgabe wurde in den Jahren 2018 und 2019 wie folgt verwendet: Verwendung der Abgabe aus der Abgabe finanzierter Betrag in € 2018 2019 Betriebszuschuss des Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN.SH) – Umsetzung von Maßnahmen für erforderliche Personal- und Sachaufwendungen im laufenden Betrieb Investitionszuschuss des LKN.SH – Investitionsaufwendungen (längerfristige Anlagegüter) zur Verfügung Der LKN.SH erfüllt öffentliche Aufgaben im Bereich des Küstenschutzes, der Häfen und der Küstengewässerkunde sowie der Nationalparkverwaltung des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. 681.330,58 205.000,00 949.831,35 142.650,06 Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Vollzug nach dem Abwasserabgabengesetz einschließlich der Personalkosten die mit der Verausgabung der Mittel im Zusammenhang stehen 1.047.897,76 1.689.353,08 Maßnahmen, die der Verbesserung oder Erhaltung der Gewässergüte im Sinne des Abwasserabgabengesetz 192.238,22 239.516,00 Maßnahmen zur Gewässerentwicklung, Wiedervernässung, Niedermoore und zur Verminderung von Stoffeinträgen 31.703,34 35.500,00 Bekämpfung von Meeresverschmutzung im Rahmen der Beschaffung, Unterhaltung und Betreibung von erforderlichen Fahrzeugen, Geräten und Einrichtungen, Anteil Schleswig-Holstein 1.456.643,95 1.706.773,12 Grundlagen zur Verbesserung der Güte der Küstengewässer 1.111.070,50 1.191.989,64 Grundlagen zur Verbesserung der Gute der Binnengewässer 2.154.314,45 2.318.041,83 Vorhaben im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung Agrarstruktur und Küstenschutz“ für wasserwirtschaftliche und kulturbautechnischen Maßnahmen (Kofinanzierungsanteil) 1.430.440,48 1.857,312,63 Gesamt 8.310.639,28 10.130.967,71 Mit freundlichen Grüßen