Verwendung der Aufklärungsergebnisse, die durch Beteiligung deutscher Tornadoflugzeuge, in Syrien gewonnen werden

ich hätte gerne zu folgenden Fragen eine Antwort:
1. Welche Bündnispartner und sonstigen Beteiligten erhalten Zugriff oder Kenntnis von den Ergebnissen der Aufklärungsflüge in Syrien, die unter Beteiligung der Bundeswehr stattfinden? Hier hätte ich gerne eine Liste mit allen derzeit bekannten Gruppierungen, d.h. auch Gruppierungen, die als Verbündete, von unmittelbar beteiligten Gruppierungen bekannt sind und durch diese legitimen Zugriff darauf erhalten könnten.
2. Ist es richtig, dass Teile der Al-Nusra-Front von solchen Aufklärungsmaßnahmen durch gemeinsame Kommandostrukturen und einen gemeinsamen Informationsaustausch profitieren und Ergebnisse dieser Maßnahmen zugespielt bekommen? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, hätte ich gerne eine detaillierte Darstellung, durch welche Maßnahmen dies verhindert bzw. gewährleistet wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2017
  • Frist
    14. Juli 2017
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Bundesministerium der Verteidigung
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen

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Knut Wehr
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich hätte gerne …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Knut Wehr
Betreff
Verwendung der Aufklärungsergebnisse, die durch Beteiligung deutscher Tornadoflugzeuge, in Syrien gewonnen werden [#21799]
Datum
11. Juni 2017 15:40
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich hätte gerne zu folgenden Fragen eine Antwort: 1. Welche Bündnispartner und sonstigen Beteiligten erhalten Zugriff oder Kenntnis von den Ergebnissen der Aufklärungsflüge in Syrien, die unter Beteiligung der Bundeswehr stattfinden? Hier hätte ich gerne eine Liste mit allen derzeit bekannten Gruppierungen, d.h. auch Gruppierungen, die als Verbündete, von unmittelbar beteiligten Gruppierungen bekannt sind und durch diese legitimen Zugriff darauf erhalten könnten. 2. Ist es richtig, dass Teile der Al-Nusra-Front von solchen Aufklärungsmaßnahmen durch gemeinsame Kommandostrukturen und einen gemeinsamen Informationsaustausch profitieren und Ergebnisse dieser Maßnahmen zugespielt bekommen? Wenn dies nicht der Fall sein sollte, hätte ich gerne eine detaillierte Darstellung, durch welche Maßnahmen dies verhindert bzw. gewährleistet wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Knut Wehr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Knut Wehr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Knut Wehr