Verwendung der Integrationspauschale im Jahr 2019 und im Jahr 2020
Verwendung der nach §3a Landesaufnahmegesetz zweckgebundenen Integrationspauschale von ca. 720.000.-- für das Jahr 2019 und 592.733.-- für das Jahr 2020.
a) Verwendung der Integrationspauschale
Welche Integrationsmaßnahmen wurden mit diesen Geldmitteln von der Stadt Speyer finanziert.
b) falls davon Maßnahmen bezahlt wurden, für die Gelder nach §3 Landesaufnahmegesetz bereitgestellt wurden, bitte aufschlüsseln,
b1) warum hierfür Gelder deren Verwendungszweck in §3a festgelegt wurden
verwendet wurden und
b2) in welcher Höhe und
b3) was denn dann mit den Geldern die nach §3 gezahlt wurden bezahlt wurde.
Hier bitte die jeweiligen Kosten den Zahlbeträgen nach Herkunft der Gelder ob also Gelder nach Landesaufnahmegesetz §3 oder §3a verwandt wurden aufschlüsseln.
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage wurde leider nicht beantwortet. Die Zweckbindung ergibt sich m.E. aus dem Gesetz. Es wurde lediglich auf einen Verwendungsnachweis verzichtet.
Die genannten Ausgabenbereiche waren nicht Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Mittel. Für diese Ausgabenbbereich gab es m.W. andere Mittelzuweisungen. In der Antwort wurde explizit darauf hingewiesen, dass es keine Integrationsmassnahmen finanziert wurden. Da ich kein Jurist bin muss mal der Landesrechnungshof gefragt werden.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum7. April 2021
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11. Mai 2021
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