Verwendung der Integrationspauschale im Jahr 2019 und im Jahr 2020

Verwendung der nach §3a Landesaufnahmegesetz zweckgebundenen Integrationspauschale von ca. 720.000.-- für das Jahr 2019 und 592.733.-- für das Jahr 2020.
a) Verwendung der Integrationspauschale
Welche Integrationsmaßnahmen wurden mit diesen Geldmitteln von der Stadt Speyer finanziert.
b) falls davon Maßnahmen bezahlt wurden, für die Gelder nach §3 Landesaufnahmegesetz bereitgestellt wurden, bitte aufschlüsseln,
b1) warum hierfür Gelder deren Verwendungszweck in §3a festgelegt wurden
verwendet wurden und
b2) in welcher Höhe und
b3) was denn dann mit den Geldern die nach §3 gezahlt wurden bezahlt wurde.
Hier bitte die jeweiligen Kosten den Zahlbeträgen nach Herkunft der Gelder ob also Gelder nach Landesaufnahmegesetz §3 oder §3a verwandt wurden aufschlüsseln.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde leider nicht beantwortet. Die Zweckbindung ergibt sich m.E. aus dem Gesetz. Es wurde lediglich auf einen Verwendungsnachweis verzichtet.
Die genannten Ausgabenbereiche waren nicht Zielsetzung der zur Verfügung gestellten Mittel. Für diese Ausgabenbbereich gab es m.W. andere Mittelzuweisungen. In der Antwort wurde explizit darauf hingewiesen, dass es keine Integrationsmassnahmen finanziert wurden. Da ich kein Jurist bin muss mal der Landesrechnungshof gefragt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2021
  • Frist
    11. Mai 2021
  • 0 Follower:innen
André Wachholz
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verwendung der…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
André Wachholz
Betreff
Verwendung der Integrationspauschale im Jahr 2019 und im Jahr 2020 [#217724]
Datum
7. April 2021 23:28
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verwendung der nach §3a Landesaufnahmegesetz zweckgebundenen Integrationspauschale von ca. 720.000.-- für das Jahr 2019 und 592.733.-- für das Jahr 2020. a) Verwendung der Integrationspauschale Welche Integrationsmaßnahmen wurden mit diesen Geldmitteln von der Stadt Speyer finanziert. b) falls davon Maßnahmen bezahlt wurden, für die Gelder nach §3 Landesaufnahmegesetz bereitgestellt wurden, bitte aufschlüsseln, b1) warum hierfür Gelder deren Verwendungszweck in §3a festgelegt wurden verwendet wurden und b2) in welcher Höhe und b3) was denn dann mit den Geldern die nach §3 gezahlt wurden bezahlt wurde. Hier bitte die jeweiligen Kosten den Zahlbeträgen nach Herkunft der Gelder ob also Gelder nach Landesaufnahmegesetz §3 oder §3a verwandt wurden aufschlüsseln.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen André Wachholz Anfragenr: 217724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217724/ Postanschrift André Wachholz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen André Wachholz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Wachholz, die Integrationspauschale, die die Stadt Speyer für die Jahre 2019 und 2020 erhalte…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Verwendung der Integrationspauschale im Jahr 2019 und im Jahr 2020 [#217724]
Datum
23. April 2021 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,8 KB
image002.jpg
1,5 KB
image003.jpg
1,4 KB


Sehr geehrter Herr Wachholz, die Integrationspauschale, die die Stadt Speyer für die Jahre 2019 und 2020 erhalten hat, wurde nicht zweckgebunden zugewiesen. D.h. es wurden keine bestimmten Integrationsmaßnahmen mit diesen Geldmitteln finanziert. Der Stadt hat die Pauschale zur Abgeltung der Kosten für z.B. Versorgung der Menschen, Miete, Personal, u.a., erhalten. Mit freundlichen Grüßen