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Verwendung der LKW-Maut

Vor der Einführung der LKW-Maut wurde in den Medien verbreitet, dass die LKW-Maut zu 100% dem Straßenbau zugeführt wird. Man ging von Einnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aus, welche auch eingetroffen sind. Jetzt aber höre ich wieder laute Rufe nach weiteren 3,5 Milliarden Euro welche über eine PKW-Maut aufkommen sollen, und welche wieder zu 100% dem Ausbau des Strassennetzes dienen soll. Deshalb meine Frage: Was ist mit den 3,5 Milliarden Euro der LKW-Maut geschehen?????

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Oktober 2011
  • Frist
    8. November 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung der LKW-Maut
Datum
5. Oktober 2011 18:51
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Vor der Einführung der LKW-Maut wurde in den Medien verbreitet, dass die LKW-Maut zu 100% dem Straßenbau zugeführt wird. Man ging von Einnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro aus, welche auch eingetroffen sind. Jetzt aber höre ich wieder laute Rufe nach weiteren 3,5 Milliarden Euro welche über eine PKW-Maut aufkommen sollen, und welche wieder zu 100% dem Ausbau des Strassennetzes dienen soll. Deshalb meine Frage: Was ist mit den 3,5 Milliarden Euro der LKW-Maut geschehen?????
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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