Verwendung der Rundfunkgebühren und Kontrolle

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Auskunft zu den Preisgeldern und Gewinnen, die in den Sendungen mit Gewinnchancen an Gewinner *innen oder den von diesen genannten Institutionen ausgezahlt werden:

- wie werden die Gewinne aus den Einnahmen der Rundfunkgebühren finanziert ,
- wer / welches Gremium bestimmt die Gesamtgewinnhöhe je Produktion,
- welche Kriterien der Produktion bestimmen die Höhe,
- werden die Produktionsfirmen an den Gewinnausschüttungen beteiligt,
- werden die Gewinnauschüttungen den Produktionskosten zugerechnet, auch bei Fremdproduktionen,
- in welchen Rechenschaftsberichten werden diese Ausgaben nachvollziehbar ausgewiesen,
- wie hoch waren die Gesamtausschüttungen für Geldgewinne für Produktionen Sendungen des ZDF in 2020 insgesamt und deren Anteil in % an den Gebühreneinnahmen,
- in welcher Höhe wurden in 2020 Einnahmen aus dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren für das ZDF in € und % generiert,
- durch welche Organisation werden Einnahmen und Ausgaben des ZDF geprüft?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. April 2021
  • Frist
    15. Mai 2021
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J. G. H. Davenport
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um A…
An Zweites Deutsches Fernsehen Details
Von
J. G. H. Davenport
Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren und Kontrolle [#218028]
Datum
11. April 2021 18:31
An
Zweites Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Auskunft zu den Preisgeldern und Gewinnen, die in den Sendungen mit Gewinnchancen an Gewinner *innen oder den von diesen genannten Institutionen ausgezahlt werden: - wie werden die Gewinne aus den Einnahmen der Rundfunkgebühren finanziert , - wer / welches Gremium bestimmt die Gesamtgewinnhöhe je Produktion, - welche Kriterien der Produktion bestimmen die Höhe, - werden die Produktionsfirmen an den Gewinnausschüttungen beteiligt, - werden die Gewinnauschüttungen den Produktionskosten zugerechnet, auch bei Fremdproduktionen, - in welchen Rechenschaftsberichten werden diese Ausgaben nachvollziehbar ausgewiesen, - wie hoch waren die Gesamtausschüttungen für Geldgewinne für Produktionen Sendungen des ZDF in 2020 insgesamt und deren Anteil in % an den Gebühreneinnahmen, - in welcher Höhe wurden in 2020 Einnahmen aus dem Gesamtaufkommen der Rundfunkgebühren für das ZDF in € und % generiert, - durch welche Organisation werden Einnahmen und Ausgaben des ZDF geprüft? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
J. G. H. Davenport Anfragenr: 218028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218028/ Postanschrift J. G. H. Davenport << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Zweites Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Davenport, vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Prominente - Schauspieler, Moderatoren, …
Von
Zweites Deutsches Fernsehen
Betreff
Verwendung der Rundfunkgebühren und Kontrolle [#218028] (Ticket: DE02-2627678)
Datum
12. April 2021 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Davenport, vielen Dank für Ihre E-Mail an das ZDF. Prominente - Schauspieler, Moderatoren, Autoren etc. - erhalten für ihr Mitwirken an einer Sendung eine Gage, die über das hinausgeht, was beispielsweise an Aufwandsentschädigung für Politiker in Sendungen wie „maybrit illner“ und „Markus Lanz“ bezahlt wird. Gagen wie auch Preisgelder in Quizshows sind Teil der Produktionskosten der einzelnen Sendungen, das heißt Rundfunkbeitragsgeld wird dafür verwendet. Das ZDF hat daher, um der Kritik und Aufforderung zu sparen zu begegnen, die Preisgelder stark gemindert und begrenzt. Gagen und Honorare sind Bestandteile von Verträgen, und zu Vertragsdetails von Mitwirkenden, Moderatoren, etc. äußern wir uns generell nicht. Die Gesamtkosten für einzelne Sendungen sind auf dem Transparenzportal einsehbar: https://www.zdf.de/zdfunternehmen/regeln-und-finanzen-zdfunternehmen-100.html (Rundfunkbeitrag und Finanzen) Mit freundlichen Grüßen