Verwendung der Schirmmütze im Heer

aus welchem Gründen wird die Schirmmütze nicht mehr von der Bundeswehr ausgegeben und muss daher selbst beschafft werden? Und warum wird sie trotz dem Wunsch vieler Soldaten nicht wieder eingeführt bzw zu repräsentativen Zwecken getragen und plant man dies möglicherweise zu ändern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: aus welchem Gründen…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung der Schirmmütze im Heer [#173069]
Datum
1. Januar 2020 18:46
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aus welchem Gründen wird die Schirmmütze nicht mehr von der Bundeswehr ausgegeben und muss daher selbst beschafft werden? Und warum wird sie trotz dem Wunsch vieler Soldaten nicht wieder eingeführt bzw zu repräsentativen Zwecken getragen und plant man dies möglicherweise zu ändern?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173069 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1216 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Verwendung der Schirmmütze im Heer [#173069]
Datum
13. Januar 2020 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1216 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 1. Januar 2020 (Bezug), mit welchem Sie um Beantwortung der Fragen: "aus welchem Gründen wird die Schirmmütze nicht mehr von der Bundeswehr ausgegeben und muss daher selbst beschafft werden? Und warum wird sie trotz dem Wunsch vieler Soldaten nicht wieder eingeführt bzw zu repräsentativen Zwecken getragen und plant man dies möglicherweise zu ändern?" gebeten haben. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Jede Anzugart ist in der Zentralvorschrift A1-2630/0-9804 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" in ihrer jeweiligen Grundform abgebildet. Die zugehörigen Bekleidungsartikel (ausgenommen Gesellschaftsanzug) werden dienstlich bereitgestellt. Neben dieser Grundform sind unterschiedliche Abwandlungen und Ergänzungen der Anzüge möglich, zu welchen wiederum einzelne Bekleidungsartikel getragen werden dürfen, die nicht dienstlich bereitgestellt werden und daher selbst zu beschaffen sind. Zu dieser letzten Kategorie zählt auch die Schirmmütze in Heer und Luftwaffe. Diese wurde mit Einführung der Barette zum Dienstanzug (im Heer ab Mitte der 70er Jahre) nicht mehr dienstlich bereitgestellt, durfte und darf jedoch unverändert selbst beschafft und als Abwandlung zum Dienstanzug bzw. Ergänzung zum Gesellschaftsanzug getragen werden. In der Marine dagegen ist die Schirmmütze nach wie vor die Standardkopfbedeckung zum Dienstanzug der Offiziere und Unteroffiziere und wird daher auch dienstlich bereitgestellt. Eine Änderung dieser Praxis ist nicht beabsichtigt. Amtliche Informationen oder sonstige Erkenntnisse zu dem von Ihnen geschilderten "Wunsch vieler Soldaten zur Wiedereinführung" liegen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen