Verwendung der Videoplattform ZOOM im kommunalen Raum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Ratssitzung am 09.11.20 unter Pkt. 11.2 sowie am 14.12.2020 unter Pkt. 20.2.1 hat Herr StR Dr. Kösters mündlich die Stadtverwaltung bezüglich einer ZOOM Lizenz angefragt.

ZOOM ist ein Produkt der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in San Jose, CA, USA und unterliegt somit US Recht.

Da die USA im Thema Datenschutz als Drittland gelten, ist eine Nutzung von ZOOM ausserhalb des privaten Geltungsbereiches durch das BDSG und DSGVO untersagt.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1.) Alle Dienstanweisungen, die eine Nutzung von ZOOM für den Geltungsbereich der Stadt Bergheim regeln.

2.) Alle Vereinbarungen, die eine Nutzung von ZOOM im Geltungsbereich der Stadt Bergheim legitimieren sollen

3.) Ergebnisse der ABC-Analyse zur Verwendung von Alternativprodukten für den Geltungsbereich der Stadt Bergheim

4.) Zusammenfassung der Nutzerzahlen im Geltungsbereich der Stadt Bergheim, unterteilt nach städtischen sowie externen Nutzern.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2021
  • Frist
    10. April 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in der Ratssitzung am 09.11.…
An Kommunalverwaltung Bergheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung der Videoplattform ZOOM im kommunalen Raum [#214515]
Datum
7. März 2021 13:26
An
Kommunalverwaltung Bergheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in in der Ratssitzung am 09.11.20 unter Pkt. 11.2 sowie am 14.12.2020 unter Pkt. 20.2.1 hat Herr StR Dr. Kösters mündlich die Stadtverwaltung bezüglich einer ZOOM Lizenz angefragt. ZOOM ist ein Produkt der Zoom Video Communications, Inc. mit Sitz in San Jose, CA, USA und unterliegt somit US Recht. Da die USA im Thema Datenschutz als Drittland gelten, ist eine Nutzung von ZOOM ausserhalb des privaten Geltungsbereiches durch das BDSG und DSGVO untersagt. bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Alle Dienstanweisungen, die eine Nutzung von ZOOM für den Geltungsbereich der Stadt Bergheim regeln. 2.) Alle Vereinbarungen, die eine Nutzung von ZOOM im Geltungsbereich der Stadt Bergheim legitimieren sollen 3.) Ergebnisse der ABC-Analyse zur Verwendung von Alternativprodukten für den Geltungsbereich der Stadt Bergheim 4.) Zusammenfassung der Nutzerzahlen im Geltungsbereich der Stadt Bergheim, unterteilt nach städtischen sowie externen Nutzern. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 214515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/214515/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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