Verwendung des Corporate Designs der Bundesregierung im WirVsVirus HACKATHON DER BUNDESREGIERUNG

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Belege, dass die Veranstalter des WirVsVirus HACKHATHON DER BUNDESREGIERUNG die Bildwortmarke aus dem Corporate Design der Bundesregierung mit Genehmigung des Bundeskanzleramts verwendet haben.

= Zum Hintergrund =

Der Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [2] habe ich entnommen:

> Zitatanfang
Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur Verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser Veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt.
> Zitatende
https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf

= Quellennachweis =
[1] Darstellung der Website wirvsvirushackathon.org am 12.05.2020
[1.2] http://web.archive.org/web/20200512053751/https://wirvsvirushackathon.org/
[1.2] https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Recherche/wirvsvirushackathon/snapshot-2020-05-12.png
[2] Datenschutz im öffentlichen Bereich. Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, 05.05.2020 - https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belege, dass die…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Verwendung des Corporate Designs der Bundesregierung im WirVsVirus HACKATHON DER BUNDESREGIERUNG [#215072]
Datum
14. März 2021 09:17
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belege, dass die Veranstalter des WirVsVirus HACKHATHON DER BUNDESREGIERUNG die Bildwortmarke aus dem Corporate Design der Bundesregierung mit Genehmigung des Bundeskanzleramts verwendet haben. = Zum Hintergrund = Der Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit [2] habe ich entnommen: > Zitatanfang Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur Verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser Veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt. > Zitatende https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf = Quellennachweis = [1] Darstellung der Website wirvsvirushackathon.org am 12.05.2020 [1.2] http://web.archive.org/web/20200512053751/https://wirvsvirushackathon.org/ [1.2] https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Recherche/wirvsvirushackathon/snapshot-2020-05-12.png [2] Datenschutz im öffentlichen Bereich. Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, 05.05.2020 - https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 215072 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215072/ Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 063
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 063
Datum
16. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Bundeskanzleramt
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 063
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 063
Datum
13. April 2021
Status
geschwärzt
708,8 KB