Verwendung des Corporate Designs der Bundesregierung von den Veranstaltern des WirVsVirus HACKHATHON DER BUNDESREGIERUNG

Belege, dass die Veranstalter des WirVsVirus HACKHATHONS DER BUNDESREGIERUNG die Bildwortmarke aus dem Corporate Design der Bundesregierung mit Genehmigung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verwendet haben.

= Zum Hintergrund =

Der Antwort des Bundesbeauftragten [2] für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entnommen:

> Zitatanfang
Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur Verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser Veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt.
> Zitatende
https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf

Der Antwort des Bundesverwaltungsamts [3.1] habe ich entnommen:
> Zitatanfang
Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999.
Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen dorthin.
> Zitatende

= Quellennachweis =
[1] Darstellung der Website wirvsvirushackathon.org am 12.05.2020
[1.2] http://web.archive.org/web/20200512053751/https://wirvsvirushackathon.org/
[1.2] https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Recherche/wirvsvirushackathon/snapshot-2020-05-12.png
[2] Datenschutz im öffentlichen Bereich. Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, 05.05.2020 - https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf
[3] Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org, 11.05.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-zur-verwendung-des-bundesadlers-auf-der-website-wirvsvirushackathonorg/
[3.1] Z I 5-i-270a/20: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356], 18.06.2020 - [3]

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. März 2021
  • Frist
    17. April 2021
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Belege, dass die…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Verwendung des Corporate Designs der Bundesregierung von den Veranstaltern des WirVsVirus HACKHATHON DER BUNDESREGIERUNG [#215073]
Datum
14. März 2021 09:26
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Belege, dass die Veranstalter des WirVsVirus HACKHATHONS DER BUNDESREGIERUNG die Bildwortmarke aus dem Corporate Design der Bundesregierung mit Genehmigung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung verwendet haben. = Zum Hintergrund = Der Antwort des Bundesbeauftragten [2] für den Datenschutz und die Informationsfreiheit habe ich entnommen: > Zitatanfang Das Bundeskanzleramt stellte für den Hackathon der Bundesregierung Logos zur Verfügung. Ferner übernahm Herr Bundesminister Prof. Dr. Helge Braun die Schirmherrschaft zu dieser Veranstaltung. Einzelne Beschäftigte der Bundesregierung haben ehrenamtlich am Hackathon mitgewirkt. > Zitatende https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf Der Antwort des Bundesverwaltungsamts [3.1] habe ich entnommen: > Zitatanfang Das Corporate Design der Bundesregierung basiert auf dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999. Die Pflege, Entwicklung und Umsetzung des Corporate Design obliegt dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Bitte wenden Sie sich für weitere Fragen dorthin. > Zitatende = Quellennachweis = [1] Darstellung der Website wirvsvirushackathon.org am 12.05.2020 [1.2] http://web.archive.org/web/20200512053751/https://wirvsvirushackathon.org/ [1.2] https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Recherche/wirvsvirushackathon/snapshot-2020-05-12.png [2] Datenschutz im öffentlichen Bereich. Antwort des Bundesbeauftragten für den Datenschutz, 05.05.2020 - https://realtime.fyi/cloud/panicroomplus/Datenschutz/wirvsvirushackathon/Datenschutz-im-oeffentlichen-Bereich-2020-05-05-24-501-1-II-8543-geschwaerzt-a.pdf [3] Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org, 11.05.2020 - https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-zur-verwendung-des-bundesadlers-auf-der-website-wirvsvirushackathonorg/ [3.1] Z I 5-i-270a/20: Genehmigung zur Verwendung des Bundesadlers auf der Website wirvsvirushackathon.org [#186356], 18.06.2020 - [3]
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 215073 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215073/ Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Wall, der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 14.03.2021. Der B…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Verwendung des Corporate Designs der Bundesregierung von den Veranstaltern des WirVsVirus HACKHATHON DER BUNDESREGIERUNG [#215073]
Datum
29. März 2021 14:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,0 MB
Sehr geehrter Herr Wall, der Mail beigefügt erhalten Sie vorab den Bescheid zu Ihrem Antrag vom 14.03.2021. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellungsurkunde zugestellt. Mit freundlichen Grüßen