Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrte/r Absender/in,
vielen Dank für Ihre E-Mail an den allgemeinen Hörer- und Zuschauerservice des Hessischen Rundfunks.
Ihre Anfrage, Kritik oder Stellungnahme werden wir so schnell wie möglich bearbeiten bzw. an eine zuständige Stelle oder Redaktion weiterleiten, die wir Ihrem Anliegen zuordnen können.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer E-Mail aufgrund des hohen Aufkommens uns erreichender Anfragen mitunter einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Beleidigende oder anonyme bzw. namentlich nicht gekennzeichnete E-Mails werden nicht bearbeitet.
Bitte antworten Sie nicht auf diese automatisch generierte Empfangsbestätigung.
Ihr hr-Hörer- und Zuschauerservice
Hörer- und Zuschauerservice
Hessischer Rundfunk
Anstalt des öffentlichen Rechts
Bertramstraße 8
60320 Frankfurt
Montag bis Freitag 08:00 - 22:00 Uhr
Wochenende und Feiertage 09:00 - 21:00 Uhr
Hörerservice 069 155-5100
Zuschauerservice 069 155-5111
Fax 069 155-5155
<<E-Mail-Adresse>>
www.hr.de
>>> "
Antragsteller/in Antragsteller/in [#61916]" <
<Name und E-Mail-Adresse>> 03/15/19 18:00 >>>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Data Radio Channel (DARC) nach ETS 300 751 dient zur Datenübertragung über Unterträger von analogen UKW-Rundfunksendern.
Siehe auch:
https://en.wikipedia.org/wiki/Data_Radio_Channel
(NICHT zu verwechseln mit dem Radio Data System (RDS)).
Der Data Radio Channel (DARC) kommt zum Beispiel beim Bayerischen Rundfunk zur Anwendung (Sender Ismaning B5 Aktuell 90.0 MHz).
Damit werden konkret Anzeigen in Bushaltestellen angesteuert.
Siehe auch:
https://apollo.open-resource.org/mission:log:2014:08:08:darc-side-of-munich-hunting-fm-broadcasts-for-bus-and-tram-display-information-on-90-mhz
Frage:
a) Kommt der Data Radio Channel auch bei Ihren UKW-Sendern zum Einsatz ?
b) Wenn ja, für welche konkrete Anwendung ?
Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen