Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh)
Ich betreibe eine voll eigenfinanzierte Solaranlage in der Leistungsgrösse kleiner 10kW. Vereinbart ist mit dem Netzbetreiber Überschusseinspeisung, d.h. einen Teil des von mir erzeugten Stromes verbrauche ich selbst, den Rest speise ich in das Netz des Netzbetreibers ein. Für den eingespeisten Teil erhalte ich eine feste Einspeisevergütung in Höhe von 7,81ct/kWh netto, für den von mir aus dem Netz bezogenen Strom zahle ich derzeit 28,65ct/kWh netto. Da der Netzbetreiber meinen erzeugten Strom zu dem von mir gezahlten Tarif verkauft macht er einen Gewinn von 20,84ct/kWh (28,65 -7,81) ohne etwas daran getan zu haben.
Mich interessiert die gesetzliche Basis dieser Verfahrensweise.
Anfrage erfolgreich
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Datum22. April 2022
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24. Mai 2022
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- Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 22. April 2022 16:26
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- AW: Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 25. Mai 2022 17:48
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- AW: Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 25. Mai 2022 17:49
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- AW: Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 27. Mai 2022 12:28
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- Anfrage abgeschlossen
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- AW: Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 4. Juni 2022 17:09
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- AW: Verwendung des Differenzbetrages zwischen fester Einspeisevergütung und bezogener Kilowattstunde (kWh) [#246872]
- Datum
- 7. Juni 2022 13:54
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