Verwendung des Stadtwappens der Landeshauptstadthannover

Regelungen zur Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht des Stadtwappens der Landeshauptstadt Hannover

siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hannover und
siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vollwappen_der_Stadt_Hannover.png (vereinfachte moderne Form)

- im Allgemeinen und
- im Rahmen einer Verwendung als Teils eines Club-/Vereinslogos.

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus 2017 regelt:

§1
Bezeichnung und Hoheitszeichen
(1) Die Stadt führt die Bezeichnung „Landeshauptstadt Hannover“.
(2) Die Farben der Stadt Hannover sind rot-weiß, untereinander angeordnet.
(3) Das Stadtwappen ist ein von zwei Löwen gehaltener roter Schild, der eine silberne Mauer mit zwei Türmen zeigt. Auf den Zinnen zwischen den Türmen steht ein - heral- disch - nach rechts gewendeter goldener Löwe; in der Türöffnung schwebt ein golde- nes Schildchen mit einem grünen Kleeblatt. Überragt wird das Ganze von einem ge- schlossenen Helm, zwischen dessen rot-gold geteilten Büffelhörnern ein grünes Klee- blatt schwebt.

jedoch nicht die Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht.

Siehe auch:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Behördenführer/Gesellschaft-und-Politik/Politische-Bildung/Verwendung-des-Landeswappens-Genehmigung-Seelze#headline-documents

Die Leistungsbeschreibung ist allerdings explizit nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Seelze gültig.

Das Niedersächsisches Wappengesetz (NWappG) liefert leider auch keine Regelung.

Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2019
  • Frist
    9. September 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Regelungen zur Verwend…
An Landeshauptstadt Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung des Stadtwappens der Landeshauptstadthannover [#163448]
Datum
10. August 2019 21:04
An
Landeshauptstadt Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Regelungen zur Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht des Stadtwappens der Landeshauptstadt Hannover siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hannover und siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vollwappen_der_Stadt_Hannover.png (vereinfachte moderne Form) - im Allgemeinen und - im Rahmen einer Verwendung als Teils eines Club-/Vereinslogos. Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus 2017 regelt: §1 Bezeichnung und Hoheitszeichen (1) Die Stadt führt die Bezeichnung „Landeshauptstadt Hannover“. (2) Die Farben der Stadt Hannover sind rot-weiß, untereinander angeordnet. (3) Das Stadtwappen ist ein von zwei Löwen gehaltener roter Schild, der eine silberne Mauer mit zwei Türmen zeigt. Auf den Zinnen zwischen den Türmen steht ein - heral- disch - nach rechts gewendeter goldener Löwe; in der Türöffnung schwebt ein golde- nes Schildchen mit einem grünen Kleeblatt. Überragt wird das Ganze von einem ge- schlossenen Helm, zwischen dessen rot-gold geteilten Büffelhörnern ein grünes Klee- blatt schwebt. jedoch nicht die Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht. Siehe auch: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Bürger-Service/Behördenführer/Gesellschaft-und-Politik/Politische-Bildung/Verwendung-des-Landeswappens-Genehmigung-Seelze#headline-documents Die Leistungsbeschreibung ist allerdings explizit nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Seelze gültig. Das Niedersächsisches Wappengesetz (NWappG) liefert leider auch keine Regelung. Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage; wir werden in Kürze darauf zurückkommen. Mit f…
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
WG: Verwendung des Stadtwappens der Landeshauptstadthannover [#163448]
Datum
12. August 2019 15:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage; wir werden in Kürze darauf zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Hannover
Bürgeranfrage zur Vergabe des Wappens Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage. Die …
Von
Landeshauptstadt Hannover
Betreff
Bürgeranfrage zur Vergabe des Wappens
Datum
14. August 2019 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworten wir Ihre Bürgeranfrage. Die Vergabe des Wappens basiert auf dem Namensschutz nach § 12 BGB nicht nur natürlichen, sondern auch juristischen Personen zusteht. Der Namensschutz ist nicht auf Namen im engeren Sinne beschränkt, sondern schließt auch Wappen und Siegel ein (§ 22 KomVg). Demnach sind auch Stadtwappen gegen unbefugte Verwendung durch Dritte geschützt; Dritte, die das Wappen der Gemeinde führen oder verwenden wollen, benötigen die Genehmigung der Gemeinde. In Hannover hat der Verwaltungsausschuss (das ist das höchste Organ des Rates unterhalb der Ratsversammlung) im März 1981 entschieden, dass das Wappen grundsätzlich an Dritte vergeben werden kann. Der Oberstadtdirektor, heute Oberbürgermeister, wurde ermächtigt, darüber im Einzelfall auf Antrag zu entscheiden. Bei Anträgen wird nach folgenden Grundsätzen verfahren: * Die Genehmigung wird regelmäßig in folgenden Fällen erteilt: * bei Verwendung durch die Stadt, * für Firmen, bei denen die Stadt Gesellschafter ist, * für von der Stadt verwaltete Stiftungen, * für reine Sammlerzwecke * für die Verwendung zu Unterrichtszwecken in Schulen. * Für eine rein kommerzielle Nutzung ist grundsätzlich die Verwendung des Wappens ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn jemand das Wappen für die Herstellung von Gegenständen verwenden will, aus deren Verkauf er einen Erlös erzielen will. * Eine Interessenabwägung ist im Einzelfall erforderlich, wenn das Wappen von Firmen, Vereinen oder Einzelpersonen als Gestaltungsmittel eingesetzt werden soll. Hier kann zum Beispiel entscheidend sein, ob es sich um eine alteingesessene, seriöse hannoversche Firma o.ä. handelt, die ihre Verbundenheit zur Heimatstadt ausdrücken will; eine ansprechende Gestaltung muss gewährleistet sein, die nicht den Eindruck erweckt, als handele es sich um eine offizielle Einrichtung o.ä. der Stadt. * Gemeinnützigen Vereinigungen kann die Genehmigung zum Tragen des Wappens als Auszeichnung für besondere Leistungen verliehen werden. Anträge zur Verwendung des Wappens sind an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt zu stellen und werden dann durch den Oberbürgermeister entschieden. Sollten Sie also Interesse an der Verwendung des Wappens zum Beispiel für ein Club- oder Vereinslogo haben, wenden Sie sich gern an uns. Mit freundlichen Grüßen