Verwendung des Stadtwappens der Landeshauptstadthannover
Regelungen zur Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht des Stadtwappens der Landeshauptstadt Hannover
siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Hannover und
siehe Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Vollwappen_der_Stadt_Hannover.png (vereinfachte moderne Form)
- im Allgemeinen und
- im Rahmen einer Verwendung als Teils eines Club-/Vereinslogos.
Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover aus 2017 regelt:
§1
Bezeichnung und Hoheitszeichen
(1) Die Stadt führt die Bezeichnung „Landeshauptstadt Hannover“.
(2) Die Farben der Stadt Hannover sind rot-weiß, untereinander angeordnet.
(3) Das Stadtwappen ist ein von zwei Löwen gehaltener roter Schild, der eine silberne Mauer mit zwei Türmen zeigt. Auf den Zinnen zwischen den Türmen steht ein - heral- disch - nach rechts gewendeter goldener Löwe; in der Türöffnung schwebt ein golde- nes Schildchen mit einem grünen Kleeblatt. Überragt wird das Ganze von einem ge- schlossenen Helm, zwischen dessen rot-gold geteilten Büffelhörnern ein grünes Klee- blatt schwebt.
jedoch nicht die Verwendung/Nutzungsrecht/Urheberrecht.
Siehe auch:
Die Leistungsbeschreibung ist allerdings explizit nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Seelze gültig.
Das Niedersächsisches Wappengesetz (NWappG) liefert leider auch keine Regelung.
Ich freue mich von Ihnen zu hören und verbleibe
Anfrage erfolgreich
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Datum10. August 2019
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9. September 2019
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