Verwendung Electude im Schulbetrieb

Manche beruflichen Schulen verwenden für Schüler verpflichtend das Lernprogramm „Electude“ (Electude International B.V.). Als Betroffene Person habe ich ein berechtigtes Interesse daran, mehr über das System zu erfahren, mit welchem regelmäßig unterrichtet wird und über das auch persönlichen Daten verarbeitet werden.

Daher fordere ich nach BayDSG/BayUIG/VIG folgende Informationen an:

a) Wie viele Berufsschulen in Bayern verwenden diese Lernsoftware?
b) Wie viele Lehrkräfte oder nahe Angehörige von Lehrkräften aus Bayern erhalten von Electude International B.V. oder einer ihrer Tochterfirmen Zuwendungen?
c) Wie wird die Datensicherheit gesichert?
d) Erfolgt die Verwendung des Programms mit Einverständnis des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Manche berufliche…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung Electude im Schulbetrieb [#188238]
Datum
5. Juni 2020 19:47
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Manche beruflichen Schulen verwenden für Schüler verpflichtend das Lernprogramm „Electude“ (Electude International B.V.). Als Betroffene Person habe ich ein berechtigtes Interesse daran, mehr über das System zu erfahren, mit welchem regelmäßig unterrichtet wird und über das auch persönlichen Daten verarbeitet werden. Daher fordere ich nach BayDSG/BayUIG/VIG folgende Informationen an: a) Wie viele Berufsschulen in Bayern verwenden diese Lernsoftware? b) Wie viele Lehrkräfte oder nahe Angehörige von Lehrkräften aus Bayern erhalten von Electude International B.V. oder einer ihrer Tochterfirmen Zuwendungen? c) Wie wird die Datensicherheit gesichert? d) Erfolgt die Verwendung des Programms mit Einverständnis des Bayrischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188238
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, die das Bayerische St…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
WG: Verwendung Electude im Schulbetrieb [#188238]
Datum
18. Juni 2020 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrter Herr, vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, die das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus über die Plattform https://fragdenstaat.de erreicht hat. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantwortet Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 der Allgemeinen Geschäftsordnung für den Freistaat Bayern (AGO) nur individualisierbare Zuschriften bearbeitet werden können. Das bedeutet, dass der Adressat einer Zuschrift verifizierbar sein muss. Mit freundlichen Grüßen