Verwendung, Prüfung und Veröffentlichung der finanziellen Mittel zum Rückbau kerntechnischen Anlagen am Standort KTE GmbH

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Eine detaillierte und nach Jahren untergliederte Aufstellung der finanziellen Mittel, die für die Rückbauprojekte von kerntechnischen Anlagen am Standort der KTE GmbH genehmigt und verwendet wurden/werden.
Des Weiteren würde ich gerne erfahren, wie und in welchem Umfang und Turnus eine regelmäßige Prüfung der Mittelverwendung erfolgt.
Ebenfalls ist m.E. eine regelmäßige (d.h. z.B. jährlich) und für die Öffentlichkeit einsehbare Darstellung der Mittelverwendung erforderlich.

Vielen Dank und

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detaillierte und nach Jahren unt…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung, Prüfung und Veröffentlichung der finanziellen Mittel zum Rückbau kerntechnischen Anlagen am Standort KTE GmbH [#268714]
Datum
26. Januar 2023 09:53
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte und nach Jahren untergliederte Aufstellung der finanziellen Mittel, die für die Rückbauprojekte von kerntechnischen Anlagen am Standort der KTE GmbH genehmigt und verwendet wurden/werden. Des Weiteren würde ich gerne erfahren, wie und in welchem Umfang und Turnus eine regelmäßige Prüfung der Mittelverwendung erfolgt. Ebenfalls ist m.E. eine regelmäßige (d.h. z.B. jährlich) und für die Öffentlichkeit einsehbare Darstellung der Mittelverwendung erforderlich. Vielen Dank und
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268714 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268714/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 26. Januar 2023 Referat R-H Az. 20 60 12 - 04/2023 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 26. Januar 2023 …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 26. Januar 2023
Datum
31. Januar 2023 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 04/2023 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 26. Januar 2023 ist bei mir eingegangen. Das verantwortliche Prüfungsgebiet teilte mir hierzu mit, dass der Bundesrechnungshof in den Jahren 2019 bis 2021 die Ausgaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für die Stilllegung und den Rückbau kerntechnischer Versuchsanlagen geprüft hat. Ergebnis war u. a. eine Abschließende Prüfungsmitteilung an das BMBF vom 24. November 2021. Sie befasst sich mit einzelnen Aspekten der Förderung der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN). Darin hat der Bundesrechnungshof u. a. Aussagen zur Veranschlagung der Mittel für die Rückbaueinrichtungen sowie zur Verwendungsnachweisprüfung durch das BMBF getroffen. Diese Teile der Abschließenden Prüfungsmitteilung gelten nicht nur für die JEN, sondern auch für die KTE. Die Abschließende Prüfungsmitteilung ist im Internet des Bundesrechnungshofes veröffentlicht. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2021/rueckbau-von-kerntechnischen-versuchsanlagen-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Detaillierte und nach Jahren untergliederte Aufstellungen der finanziellen Mittel für die KTE liegen dem Bundesrechnungshof nicht vor. Diese Angaben müssten Sie beim BMBF als Zuwendungsgeber der Rückbaueinrichtungen erbitten. Informationen zu den Haushaltsansätzen für die Finanzierung der Rückbauprojekte finden Sie auch im Bundeshaushalt, Einzelplan 30, Kapitel 3004, Titel 685 80. Zur Prüfungsplanung kann der Bundesrechnungshof keine Auskünfte geben. Für Ihr Verständnis danke ich. Mit freundlichen Grüßen