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Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (Brandenburg)

gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Brandenburg verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (Brandenburg) [#205288]
Datum
8. Dezember 2020 18:43
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt: Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage  Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;  Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Brandenburg verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt) Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205288/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in Brandenburg wird der Algorithmus des RKI zur Schätzung der Anzahl an von COVID-1…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (Brandenburg) [#205288]
Datum
16. Dezember 2020 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Brandenburg wird der Algorithmus des RKI zur Schätzung der Anzahl an von COVID-19 genesenen Personen in leicht modifizierte Form genutzt. Anzumerken ist, dass es sich hierbei lediglich um eine Schätzung handelt. Der Algorithmus wurde im Laufe der Pandemie nicht verändert. Als von Covid-19 genesen gelten folgende Personen: - Nicht-hospitalisierte Fälle bzw. Fälle ohne Angabe des Hospitalisierungsstatus: Meldedatum + 14 Tage - Hospitalisierte Fälle: Meldedatum + 28 Tage - Übersicht über den Hospitalisierungsstaus von COVID-19-Fällen SARS-CoV-2 Fälle insgesamt (SurvNet stand 14.12.2020, 08:00 Uhr) Hospitalisierungsstatus Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamtergebnis Ja 157 463 61 22 22 30 31 382 891 443 2502 Nein 897 1400 248 146 144 277 426 3743 9368 5617 22267 -nicht erhoben- 5 1 1 4 3 242 1016 1083 2355 -nicht ermittelbar- 1 2 1 14 74 64 156 Gesamtergebnis 1055 1870 311 168 167 311 460 4381 11349 7207 27280 Mit freundlichen Grüßen
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