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Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (NRW)

gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23383.pdf
Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in NRW verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (NRW) [#205279]
Datum
8. Dezember 2020 17:57
An
Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit des Landes NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/s18-23383.pdf Dieser lautet dort wie folgt: Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage  Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;  Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in NRW verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt) Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205279 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205279/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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