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Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (Sachsen)

gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt:
Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage
 Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;
 Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage

Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Sachsen verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt)
Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: gemäss Antwort de…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verwendung RKI-Algorithmus für Genesung nach Corona-Positiv (Sachsen) [#205281]
Datum
8. Dezember 2020 18:05
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
gemäss Antwort des Berliner Senats wird dort, ein Algorithmus des RKIs verwendet, um zu bestimmen, wann jemand der positiv getestet wird, als genesen gilt. Dieser lautet dort wie folgt: Nicht-hospitalisierte Fälle: Erkrankungsbeginn + 14 Tage; wenn kein Erkrankungs- beginn bekannt, dann Meldedatum + 14 Tage  Hospitalisierte Fälle: Entlassungsdatum + 7 Tage; ohne Hospitalisierungsdaten Er- krankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage;  Ohne Angaben zur Hospitalisierung: Erkrankungsbeginn bzw. Meldedatum +28 Tage Wird dieses in dieser oder modifizierte Form auch in Sachsen verwendet? Falls ja seit wann (und falls zwischenzeitlich modifiziert wie lauteten die einzelnen Modifikationen und wann wurden sie jeweils umgesetzt) Wie wieviele Fälle gibt es bei Ihnen bei denen keine Angaben zur Hospitalisierung vorlagen (idealerweise Tagesreise oder wochenweise oder Monatsweise)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205281/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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